Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASiG), Sicherheitsbeauftragte (SiB) und sicherheitstechnische Betreuung: Wer macht was?
Arbeitsschutz ist eine gesetzliche Verpflichtung, aber für viele Unternehmen bleibt die zentrale Frage: Wer ist für die Sicherheit im Betrieb verantwortlich? Brauchen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) oder reicht ein Sicherheitsbeauftragter (SiB)? Und wann lohnt sich eine externe sicherheitstechnische Betreuung?
Die Begriffe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und Sicherheitsbeauftragter (SiB) werden oft verwechselt, bezeichnen aber zwei unterschiedliche Rollen mit verschiedenen Aufgaben und rechtlichen Rahmenbedingungen. Während die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine gesetzlich vorgeschriebene, speziell ausgebildete Person für den Arbeitsschutz ist, handelt es sich beim Sicherheitsbeauftragten um einen zusätzlichen internen Mitarbeiter, der als Bindeglied zwischen Belegschaft und Arbeitsschutzmaßnahmen fungiert.
Ein Unternehmen kann zwischen einer internen oder externen Fachkraft für Arbeitssicherheit wählen – der Sicherheitsbeauftragte hingegen muss immer ein interner Mitarbeiter sein, sofern das Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte hat.
Doch was genau sind die Aufgaben dieser Rollen? Wann ist eine externe sicherheitstechnische Betreuung sinnvoll? Welche Anforderungen und Pflichten bestehen für Unternehmen und Arbeitnehmer? In diesem Artikel klären wir diese Fragen und zeigen Ihnen, wie Sie die passende Lösung für Ihr Unternehmen finden.
Inhalt:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) vs. Sicherheitsbeauftragter (SiB) – Wo liegt der Unterschied?
- Wann benötigt ein Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Welche Aufgaben übernimmt ein Sicherheitsbeauftragter?
- Vorteile eines Sicherheitsbeauftragten
- Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
- Sicherheitsbeauftragte und sicherheitstechnische Betreuung:
Wann lohnt sich externe Unterstützung? - Ihr nächster Schritt zu mehr Sicherheit im Unternehmen
Was ist der Unterschied zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASiG) und Sicherheitsbeauftragtem (SiB)
Viele Unternehmen stehen vor der Frage: Brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Sicherheitsbeauftragten – oder beides? Oft werden die Begriffe verwechselt, doch es handelt sich um zwei klar voneinander getrennte Rollen mit unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) – Externe oder interne Experten für den Arbeitsschutz
- Pflicht ab dem ersten Mitarbeiter (je nach Betreuungsmodell)
- Berät und unterstützt die Unternehmensleitung im Arbeitsschutz
- Führt Gefährdungsbeurteilungen durch
- Organisiert Unterweisungen und Schulungen
- Hat eine spezielle Ausbildung (nach DGUV Vorschrift 2)
- Kann intern oder extern beauftragt werden (z. B. durch die sicherheitstechnische Betreuung der Ruhr Akademie)
➡ Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine zentrale, gesetzlich vorgeschriebene Position in jedem Unternehmen. Sie sorgt für die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und kann entweder fest im Unternehmen angestellt sein oder extern durch eine sicherheitstechnische Betreuung übernommen werden.
Sicherheitsbeauftragter (SiB) – Mitarbeiter mit Unterstützungsfunktion
- Pflicht erst ab 20 Beschäftigten
- Hat keine Weisungsbefugnis
- Erkennt Gefahren am Arbeitsplatz und meldet diese
- Unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Praxis
- Braucht keine spezielle Ausbildung – eine Schulung ist jedoch sinnvoll
- Wird zusätzlich zur Fachkraft für Arbeitssicherheit benannt, ersetzt diese aber nicht
➡ Der Sicherheitsbeauftragte ist ein interner Mitarbeiter, der freiwillig oder auf Weisung des Arbeitgebers die Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb unterstützt. Er übernimmt jedoch keine offiziellen Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und hat keine rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz im Unternehmen.
Wer ist für Ihr Unternehmen die richtige Wahl? ASiG oder SiB?
Position | Fachkraft für Arbeitssicherheit | Sicherheitsbeauftragter |
---|---|---|
Pflicht? | Ja, für alle Unternehmen (DGUV Vorschrift 2) | Ab 20 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 1) |
Aufgaben | Beratung, Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen, Überprüfung von Maßnahmen | Gefahren erkennen, sensibilisieren, Kollegen unterstützen |
Weisungsbefugnis? | Ja, gegenüber Arbeitgeber und Führungskräften | Nein, rein beratend für Kollegen |
Verantwortung | Direkte Verantwortung für Arbeitssicherheit | Keine direkte Verantwortung – meldet nur Mängel |
Anstellung | Intern oder extern (z. B. durch sicherheitstechnische Betreuung) | Immer interner Mitarbeiter |
Ersetzt die andere Rolle? | Nein | Nein |
➡ Wichtig zu wissen: Ein Sicherheitsbeauftragter ersetzt keine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Unternehmen sind daher oft gut beraten, eine Kombination aus beiden einzusetzen: Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kann strategisch unterstützen, während Sicherheitsbeauftragte im Betrieb auf Gefahren hinweisen und als Schnittstelle zur Belegschaft fungieren.
Falls Sie eine externe sicherheitstechnische Betreuung in Betracht ziehen, bietet die Ruhr Akademie professionelle Lösungen für Ihr Unternehmen.
Wann benötigt ein Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Sicherheitsbeauftragten?
Die Entscheidung, ob ein Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) oder einen Sicherheitsbeauftragten (SiB) benötigt, hängt von gesetzlichen Vorgaben, Unternehmensgröße und dem individuellen Gefährdungspotenzial ab.
Gesetzliche Grundlagen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Verpflichtung zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Alle Unternehmen – unabhängig von der Mitarbeiterzahl – sind verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Diese Betreuung kann entweder durch eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) oder eine externe sicherheitstechnische Betreuung erfolgen.
Die Anforderungen richten sich nach der Branche, Betriebsgröße und Risikobewertung:
- Kleine Betriebe (bis 10 Mitarbeiter) können oft eine bedarfsorientierte Betreuung wählen.
- Mittelständische und große Unternehmen benötigen eine regelmäßige sicherheitstechnische Betreuung durch eine qualifizierte Fachkraft.
- Besonders gefährliche Branchen (z. B. Bau, Chemie, Metallverarbeitung) haben strengere Anforderungen.
Ab wann ist ein Sicherheitsbeauftragter (SiB) Pflicht?
Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten (SiB) ist in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Pflicht (§ 22 SGB VII). Wichtiger Unterschied: Der SiB ist kein Ersatz für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, sondern unterstützt diese in ihrer Tätigkeit. Ein Sicherheitsbeauftragter muss ein interner Mitarbeiter sein und übernimmt eine ergänzende Beobachterrolle im Arbeitsschutz.
Praxisbeispiele aus verschiedenen Branchen
Branche | Pflichten & Empfehlungen |
---|---|
Baugewerbe | Hohe Unfallgefahr, daher Pflicht für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und mehrere Sicherheitsbeauftragte. |
Industrie & Fertigung | Maschinen, Lärm & Chemikalien → Kombination aus interner SiFa und externem Support oft sinnvoll. |
Handel & Logistik | Risiko durch schwere Lasten & Verkehrssituationen → Sicherheitsbeauftragte sind Pflicht, SiFa wird empfohlen. |
Büro & Dienstleistung | Ergonomie & psychische Belastungen → Sicherheitsbeauftragter kann Arbeitsbedingungen verbessern, keine SiFa-Pflicht. |
Interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – Was ist die beste Lösung?
Falls Ihr Unternehmen noch keine Fachkraft für Arbeitssicherheit hat, gibt es zwei Optionen:
Interne Lösung:
- Eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden.
- Vorteil: Direkte Integration in die Unternehmensabläufe.
- Nachteil: Hoher Zeitaufwand für Ausbildung & Weiterbildung.
Externe sicherheitstechnische Betreuung (z. B. durch die Ruhr Akademie):
- Sofort einsatzbereit, stets auf dem neuesten Stand der Vorschriften.
- Flexibel an Unternehmensanforderungen anpassbar.
- Kosteneffizient, da keine Fixkosten für festangestellte Mitarbeiter.
Welche Lösung für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist, hängt von Ihrer Betriebsgröße und den spezifischen Gefährdungen ab.
Welche Aufgaben übernimmt ein Sicherheitsbeauftragter (SiB)?
Ein Sicherheitsbeauftragter (SiB) unterstützt den betrieblichen Arbeitsschutz, indem er Gefahren frühzeitig erkennt und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften fördert. Er handelt rein beratend und hat keine Weisungsbefugnis. Seine Hauptaufgabe ist es, die Sicherheitskultur im Unternehmen aktiv zu stärken.
Frühzeitige Erkennung von Gefahrenquellen
Der Sicherheitsbeauftragte beobachtet die Arbeitsbedingungen und weist Kollegen auf unsichere Situationen hin. Ob Stolperfallen, defekte Schutzausrüstung oder falsche Nutzung von Maschinen – sein wachsames Auge trägt dazu bei, Unfälle zu verhindern, bevor sie entstehen.
Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Während die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für die Gefährdungsbeurteilungen und Schulungen zuständig ist, unterstützt der Sicherheitsbeauftragte diese Maßnahmen im betrieblichen Alltag. Er meldet Sicherheitsmängel, gibt Feedback aus der Praxis und motiviert Kollegen zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
Sicherheitsbewusstsein in der Belegschaft stärken
Ein zentraler Punkt seiner Tätigkeit ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter. Durch Gespräche und Vorbildfunktion sorgt der Sicherheitsbeauftragte dafür, dass Schutzmaßnahmen nicht nur auf dem Papier existieren, sondern tatsächlich angewendet werden.
Vermittlung zwischen Belegschaft und Unternehmensleitung
Da er direkt in den Arbeitsalltag eingebunden ist, fungiert der Sicherheitsbeauftragte als Bindeglied zwischen Mitarbeitern und Führungsebene. Er gibt Anregungen weiter, wenn Kollegen Sicherheitsrisiken melden oder Verbesserungen vorschlagen.
Vorteile eines Sicherheitsbeauftragten (SiB)
Ein Sicherheitsbeauftragter (SiB) trägt zur Verbesserung der Arbeitssicherheit im Unternehmen bei, indem er Gefahrenmeldungen ernst nimmt und Kollegen für sicheres Arbeiten sensibilisiert. Obwohl er keine Weisungsbefugnis hat, kann seine Rolle maßgeblich dazu beitragen, Risiken zu minimieren und eine starke Sicherheitskultur zu etablieren.
Vorteile für Arbeitgeber:
- Erhöhte Sensibilisierung der Belegschaft
Ein Sicherheitsbeauftragter fungiert als Bindeglied zwischen Mitarbeitern und Führungskräften. Er hilft, das Bewusstsein für Sicherheitsthemen zu schärfen und trägt dazu bei, dass Schutzmaßnahmen im Arbeitsalltag ernst genommen werden. - Bessere Identifikation von Risiken
Da Sicherheitsbeauftragte direkt im Arbeitsumfeld tätig sind, erkennen sie Gefahrenstellen oft schneller als externe Fachkräfte. Durch ihre Meldungen können präventive Maßnahmen frühzeitig umgesetzt werden. - Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der SiB entlastet die Fachkraft für Arbeitssicherheit, indem er Sicherheitsmängel meldet und Kollegen motiviert, Arbeitsschutzmaßnahmen einzuhalten.
Vorteile für Arbeitnehmer:
- Vertrauensperson für Sicherheitsfragen
Der Sicherheitsbeauftragte ist erster Ansprechpartner für Kollegen bei Fragen zur Sicherheit am Arbeitsplatz. Er kann auf Probleme hinweisen und bei der Umsetzung von Verbesserungen helfen. - Sicherere Arbeitsbedingungen
Durch die kontinuierliche Aufmerksamkeit für mögliche Gefahrenquellen tragen Sicherheitsbeauftragte dazu bei, dass Schutzmaßnahmen eingehalten werden und Arbeitsplätze sicherer gestaltet werden.
💡 Tipp: Ein Sicherheitsbeauftragter ersetzt keine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Unternehmen, die rechtlich verpflichtet sind, eine umfassende sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen, können hierfür eine externe Lösung in Betracht ziehen. Die Ruhr Akademie bietet maßgeschneiderte Unterstützung, um den Arbeitsschutz effizient umzusetzen.
Die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten
Inhalte, Vorteile und Anforderungen
Sicherheitsbeauftragte sind freiwillige Mitarbeiter, die in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben sind. Eine bestimmte Ausbildung oder Prüfung ist nicht erforderlich, aber eine Schulung wird empfohlen. Besonders geeignet sind Mitarbeiter, die:
- Interesse an Arbeitssicherheit haben: Sicherheitsbeauftragte sind erste Ansprechpartner für Fragen rund um den Arbeitsschutz.
- Kommunikativ sind: Sie vermitteln Sicherheitswissen an Kollegen und fungieren als Bindeglied zur Unternehmensleitung.
- Aufmerksam und engagiert sind: Sicherheitsbeauftragte erkennen Gefahren frühzeitig und unterstützen bei Präventionsmaßnahmen.
Inhalte der Schulung
Die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten vermittelt praxisnahes Wissen zu den wichtigsten Arbeitsschutzthemen:
Schulungsinhalt | Beschreibung |
---|---|
Rechtliche Grundlagen | Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). |
Gefährdungsbeurteilungen | Erkennen von Gefahren und Präventionsmaßnahmen. |
Schutzmaßnahmen | Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Ergonomie am Arbeitsplatz. |
Kommunikation & Sensibilisierung | Wie spreche ich Kollegen auf Sicherheitsmängel an? |
Praxisübungen | Fallbeispiele, Gruppenarbeiten, Anwendung des STOP-Prinzips. |
Dauer und Kosten
Die Schulung ist kompakt und praxisnah gestaltet:
- Dauer: In der Regel 2 Tage.
- Kosten: ca. 420 € zzgl. MwSt. (Stand Januar 2025).
- Förderung: Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit oder Kostenübernahme durch den Arbeitgeber möglich.
Vorteile für Arbeitnehmer
- Fachliche Weiterentwicklung: Sie vertiefen Ihr Wissen im Arbeitsschutz und steigern Ihre Qualifikation.
- Aufwertung der eigenen Position: Als Sicherheitsbeauftragter übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Zusatzaufgabe.
- Bessere Karrierechancen: Erfahrung im Arbeitsschutz kann Türen zu weiteren Positionen öffnen.
Hinweis für Arbeitgeber
Während Sicherheitsbeauftragte eine wertvolle Unterstützung im Unternehmen sind, ersetzen sie keine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Unternehmen, die eine umfassendere sicherheitstechnische Betreuung benötigen, können auf externe Dienstleistungen zurückgreifen. Die Ruhr Akademie bietet individuelle Lösungen zur Arbeitssicherheit – von Schulungen bis hin zur externen sicherheitstechnischen Betreuung.
Sicherheitsbeauftragte und sicherheitstechnische Betreuung:
Wann lohnt sich externe Unterstützung?
Nicht jedes Unternehmen kann oder möchte die sicherheitstechnische Betreuung intern abdecken. Gerade für kleinere Betriebe oder Unternehmen mit komplexen Anforderungen kann eine externe Lösung erhebliche Vorteile bieten – sowohl organisatorisch als auch finanziell.
Warum eine externe sicherheitstechnische Betreuung sinnvoll sein kann
Kosteneffizienz
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit verursacht keine laufenden Personalkosten für Gehalt, Weiterbildung oder administrative Aufgaben. Stattdessen zahlen Unternehmen nur für die tatsächlich erbrachten Leistungen. Dies kann gerade für kleine und mittelständische Betriebe eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative sein.
Spezialisiertes Fachwissen auf Abruf
Externe Anbieter wie die Ruhr Akademie verfügen über ein Team erfahrener Spezialisten, die stets mit den neuesten gesetzlichen Vorgaben und Best Practices im Arbeitsschutz vertraut sind. Unternehmen erhalten dadurch sofortigen Zugriff auf hochqualifizierte Expertise, ohne selbst intern Fachkräfte ausbilden oder einstellen zu müssen.
Flexibilität und bedarfsgerechte Unterstützung
Die sicherheitstechnische Betreuung kann flexibel an die jeweiligen Anforderungen angepasst werden. Egal, ob eine einmalige Beratung oder eine langfristige Betreuung benötigt wird – externe Fachkräfte stehen genau dann zur Verfügung, wenn sie gebraucht werden. Das ist besonders hilfreich bei saisonalen Schwankungen oder wenn neue gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden müssen.
Für welche Unternehmen lohnt sich eine externe sicherheitstechnische Betreuung?
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist besonders sinnvoll für:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht die Kapazität haben, eine eigene interne Fachkraft zu beschäftigen.
- Unternehmen mit spezialisierten Sicherheitsanforderungen, z. B. im Baugewerbe, in der Chemieindustrie oder in der Logistikbranche.
- Betriebe mit schwankendem Bedarf, z. B. bei temporären Projekten oder wenn eine gesetzliche Änderung eine neue Gefährdungsbeurteilung erfordert.
Die Ruhr Akademie als Partner für Arbeitssicherheit
Die Ruhr Akademie bietet eine maßgeschneiderte sicherheitstechnische Betreuung für Unternehmen jeder Größe. Von Gefährdungsbeurteilungen über Mitarbeiterschulungen bis hin zur rechtssicheren Dokumentation – unsere Fachkräfte unterstützen Sie individuell und zuverlässig. Lassen Sie sich beraten, wie eine externe Betreuung Ihnen helfen kann, den Arbeitsschutz effizient und gesetzeskonform zu gestalten.
Ihr nächster Schritt zu mehr Sicherheit im Unternehmen
Arbeitsschutz ist kein Zufall – er entsteht durch klare Strukturen, Verantwortungsbewusstsein und qualifizierte Fachkräfte. Je nach Unternehmensgröße und Branche kann die richtige Wahl zwischen einem Sicherheitsbeauftragten (SiB), einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) oder einer externen sicherheitstechnischen Betreuung entscheidend sein.
Ein Sicherheitsbeauftragter unterstützt das Unternehmen intern und trägt dazu bei, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen zu optimieren. Wenn Sie einen Mitarbeiter für diese verantwortungsvolle Aufgabe qualifizieren möchten, bietet die Ausbildung zum Arbeitssicherheitsbeauftragten bei der Ruhr Akademie eine fundierte Grundlage.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt überwachende sowie beratende Tätigkeiten im Unternehmen. Falls Sie hier Unterstützung benötigen, bietet die Ruhr Akademie erfahrene Fachkräfte, die Sie in allen Belangen des Arbeitsschutzes unterstützen.
Externe sicherheitstechnische Betreuung kann eine sinnvolle Alternative sein, wenn Unternehmen keine interne Fachkraft beschäftigen oder zusätzliche Expertise benötigen. Eine sicherheitstechnische Betreuung durch externe Spezialisten sorgt für höchste Sicherheit und rechtliche Konformität.
Ob Sie eine interne Lösung aufbauen oder auf externe Expertise setzen – jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen zu optimieren. Lassen Sie sich beraten und treffen Sie die Entscheidung, die langfristig Sicherheit, Effizienz und Rechtssicherheit gewährleistet.