Ausbildung für Bediener/ innen von Hubarbeitsbühnen

Für welchen Personenkreis ?

Bedienpersonal von Hubarbeitsbühnen. Gemäß berufsgenossenschaftlicher Verordnung  (DGUV V308-008) darf der Betreiber ausschließlich ausgebildetes Personal mit der Arbeit betrauen.

Welchen persönlichen Nutzen hat die Ausbildung für die Teilnehmer?

Am Ende der Ausbildung erhalten die Teilnehmer die Befähigung, um als Bediener/-in von Hubarbeitsbühnen tätig zu werden (Befähigungsnachweis). Es wird eine Vielzahl theoretischen Wissens vermittelt. Praktische Übungen schließen die Ausbildung ab, sodass die Teilnehmerin/der Teilnehmer alle nötigen Kenntnisse zum sicheren und vorschriftsmäßigen Umgang mit Hubarbeitsbühnen erhält.

Was beinhaltet die Ausbildung?

  • Rechtliche Grundlagen und berufsgenossenschaftliche Vorschriften
  • Technische Details zum Aufbau und zur Funktionsweise einer Hubarbeitsbühne
  • Einsatzmöglichkeiten einer Hubarbeitsbühne
  • Standsichere Aufstellung und Inbetriebnahme einer Hubarbeitsbühne
  • Unfallgeschehen, -häufigkeit und -vermeidung
  • Prüfung der Geräte
  • Einweisung und Unterweisung
  • Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsaufnahme
  • Einüben der Steuerungsfunktionen
  • Notablass
  • Praktische Übungen
  • Theoretische und praktische Abschlussprüfung

Dauer

2 Tage

9:00 – 15:00 Uhr

FÖRDERUNG

durch Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gemäß §45 SGB III über die Arbeitsagenturen und Jobcenter