
- Aufbau des Sicherheitssystems
- Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
- Festlegen geeigneter Schutzmaßnahmen
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Arbeitsplatzbegehung
Unternehmen sind in der Pflicht, zu ihrer Unterstützung Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen. Grundlage ist der Artikel 7 der Europäischen Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz. In Deutschland umgesetzt durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Als Spezialisten der Arbeitssicherheit erfüllen wir die Anforderungen über die Eignung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Insbesondere nach DGUV Vorschrift 2. Wir garantieren eine fachliche Beratung. Angepasst auf Ihre betrieblichen Verhältnisse und ausgerichtet auf die besonderen Gefährdungen.