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Regalinspektion nach DIN EN 15635

Regalanlagen müssen mindestens jährlich überprüft werden um evtl. Schäden aufzudecken und Gefahren bzw. Unfällen vorzubeugen.

Die regelmäßige Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635 dient der wesentlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit im Unternehmen. Gerade unter dem Aspekt der Größe zahlreicher Regalanlagen und der damit eventuell erhöhten Gefahrenlage für Lagerarbeiter, Fahrer von Gabelstaplern und sonstigen Mitarbeitern ist eine sorgfältige Kontrolle der Regale besonders wichtig. Eventuelle Schäden lassen sich so rechtzeitig ermitteln und beheben sowie die Arbeitssicherheit im Lager wesentlich erhöhen.

Die Durchführung der Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635 obliegt einem Regalprüfer oder Regalinspekteur.

Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Elektrische Geräte können im Laufe der Jahre zu einem hohen Sicherheitsrisiko führen. Um Sach- sowie Personenschaden vorzubeugen sind Unternehmen und Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetzt, der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 verpflichtet, elektrische Geräte regelmäßig zu überprüfen und dadurch die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Geprüft wird gemäß der Norm DIN VDE 0701-0702. Die Frist für eine Wiederholungsprüfung wird anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Als befähigte Personen zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung gelten diejenigen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie einer entsprechenden Berufstätigkeit über notwendige Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen. Nur dieser Personenkreis darf eine Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 vornehmen.

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Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016

Leitern, Tritte und Fahrgerüste sind eines der am häufigsten verwendeten Arbeitsmittel. Sie werden benötigt, um Arbeiten in höheren Bereichen durchzuführen.

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten durchzuführen ist. Unabhängig von den regelmäßigen Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer fachkundigen Person, auf der Grundlage der BetrSichV und der DGUV Information 208-016, geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.

Die Prüfung der Leitern und Tritte durch unser geschultes Personal findet in Ihrem Unternehmen statt.

ANSCHLAGMITTEL PRÜFEN NACH DGUV REGEL 100-500

Jedes Anschlagmittel muss vor der Benutzung einer Sichtprüfung unterzogen werden. Bei der Montage ist darauf zu achten, dass Seile und Bänder nicht über scharfe Kanten gezogen werden. Um Beschädigungen zu vermeiden, sollte ein Kantenschutz verwendet werden. Zusätzlich zur Sichtprüfungen müssen Anschlagmittel einmal jährlich von einer sachkundigen Person einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Die bestandene Prüfung wird dokumentiert, ebenso Reparaturen nach Schäden. Können Schäden nicht repariert werden, hat das Anschlagmittel seine Ablegereife erreicht und darf nicht mehr verwendet werden. Ein Anschlagmittel, auf dem keine Herstellerbezeichnung oder Tragkraftangabe vermerkt ist, muss ebenfalls entsorgt werden.

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