Lehrgang zum Laserschutzbeauftragten gemäß § 5 OStrV und DGUV Grundsatz 303-005

Für wen eignet sich die SchulungLehrgang zum Laserschutzbeauftragten“ ?

Der Lehrgang richtet sich an Betreiber von Lasereinrichtungen und Sicherheits­fachkräfte aus Industrie und Gewerbe.

Welchen persönlichen Nutzen ziehen Sie aus der Schulung Lehrgang zum Laserschutzbeauftragten ?

Sie erwerben die erforderlichen Fachkenntnisse (Fachkunde) gemäß § 5 Absatz 2 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) zur Unterstützung des Arbeitgebers/Unternehmers bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bei den notwendigen Schutzmaßnahmen, sowie bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4.

Sie lernen die Besonderheiten der Laserstrahlung, die Art der Gefahren und die entsprechenden technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen kennen. Das Seminar berücksichtigt insbesondere die OStrV, die Technischen Regeln TROS Laserstrahlung und die DIN EN 60825-1.

Was beinhaltet die Schulung Lehrgang zum Laserschutzbeauftragten ?

  • Grundlagen der Laserphysik
  • Laserstrahl-Kenngrößen
  • Laserklassen und Hinweise zur Klassifizierung
  • Gebräuchliche Laser
  • Gefährdungen von Haut und Augen
  • Sonstige Gefahren
  • Schutzmaßnahmen
  • Regelwerke: OStrV, TROS-Laserstrahlung, UVV-Laserstrahlung, DIN EN 60825-1 (VDE 0837 Teil 1), DIN EN 207, DIN EN 208
  • Prüfung zum Nachweis der fachlichen Qualifikation gemäß § 5 Absatz 2 OStrV