Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten

Für wen eignet sich die Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten?

Instandhaltungsunternehmen, Gerüstbauer, Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben, Architekturbüros, Bauämtern.

Welchen persönlichen Nutzen ziehen Sie aus der Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten?

Nach jeder Montage, bevor das Gerüst das erste Mal benutzt wird, ist es von einer befähigten Person auf sichere Funktion zu prüfen. Es ist sicherzustellen, dass das Gerüst nicht eigenmächtig verändert wird. Während der Nutzung festgestellte Änderungen sollten dem zuständigen Vorgesetzten gemeldet werden.

In unserer Ausbildung vermitteln wir die Fachkenntnisse nach einschlägigen Normen, sowie die arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Anforderungen. Immer entsprechend den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Wir geben Ihnen das Rüstzeug in die Hand, um eine ordnungsgemäße Prüfung, Inbetriebnahme und Dokumentation durchzuführen.

Was beinhaltet die Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten?

  • Handlungsanleitungen und für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten
  • Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 2121 und TRBS 1203
  • DIN-Normen im Gerüstbau
  • DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste, DIN EN 1004 und DIN EN 12811
  • Gerüstarten und Gerüstkonstruktionen
  • Kennzeichnung von Gerüsten
  • Aufgaben der Befähigten Person
  • Arbeitssicherheit