Befähigte Person zur Prüfung von Fahrerlosen Transportsystemen

Für wen eignet sich die Ausbildung zur befähigte Person für die Prüfung von Fahrerlosen Transportsystemen?

Die Schulung ist geeignet für Mitarbeiter, z. B. Betriebsingenieure, Meister, Verantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Person Fahrerlose Transportsysteme prüfen und deren arbeitssicheren Zustand beurteilen.

Welchen persönlichen Nutzen ziehen Sie aus der Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Fahrerlosen Transportsystemen?

In dieser Ausbildung erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zur Prüfung von Fahrerlosen Transportsystemen tätig zu werden. Die Inhalte richten sich nach den Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Sie erlernen die rechtlichen Grundlagen für die Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Fahrerlosen Transportsystemen. Erfahrene Referenten erläutern die Abläufe bei den Prüfungen der Arbeitsmittel sowie die Beurteilung und Bewertung von Mängeln.

Was beinhaltet die Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Fahrerlosen Transportsystemen?

  • Rechtsgrundlagen für die befähigte Person
  • Arbeitsschutzrecht
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der befähigten Person
  • Verantwortung und Haftung
  • Gefährdungen bei der Verwendung von Flurförderzeugen, Schadensfälle, Auswirkungen und Konsequenzen
  • Dokumentation
  • Betriebsbereich, Betriebsgefahrbereich, eingeschränkter Bereich, geschlossener Bereich
  • Geschwindigkeiten und Sicherheitsabstände
  • Warneinrichtungen
  • Sicherheitsfunktionen
  • Vorgaben für die sichere Steuerungstechnik
  • Personenerkennungseinrichtungen
  • Betriebsarten / Bauarten
  • Montierte Lastaufnahmemittel