Befähigte Person zur Prüfung von Fahrrädern und Pedelecs

Für wen eignet sich die Ausbildung zur befähigte Person für die Prüfung von Fahrrädern und Pedelecs?

Die Mitarbeiter aus den Bereichen Wartung, Instandhaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie alle Personen, die für die Sicherheit von Fahrrädern verantwortlich sind.­

Welchen persönlichen Nutzen ziehen Sie aus der Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Fahrrädern und Pedelecs?

Ein sicheres Arbeiten mit Fahrrädern erfordert regelmäßige Überprüfungen sicherheitsrelevanter Einrichtungen. Mit bestandener Abschlussprüfung des Seminars können Sie Ihren Zweirad-Fuhrpark rechtssicher unter Arbeitssicherheitsaspekten betreuen.­­

Unser Seminar vermittelt Ihnen das notwendige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der visuellen und operativen Routineprüfungen.

Was beinhaltet die Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Fahrrädern und Pedelecs?

  • Pflichten der regelmäßigen Prüfung – Gesetze und Vorschriften
  • Befähigte Person gemäß TRBS 1203, Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen
  • DGUV Grundsatz 314-003
  • DGUV Information 280-047, -049
  • Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige
  • Verantwortung und Haftung
  • Festlegung der Prüffristen
  • Arten und Aufbau von Fahrrädern
  • Kontrolle für Sicherheit am Fahrrad
  • Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
  • Durchführung einer Inspektion in der Praxis
  • Theoretische Abschlussprüfung