Befähigte Person zur Prüfung von Gasanlagen

Für wen eignet sich die Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Gasanlagen?

Die Ausbildung zur Befähigten Person eignet sich für Betriebliche Führungskräfte. Alternativ für Fachpersonal, das an oder mit Gasanlagen arbeitet. Auch Brandschutz- oder Sicherheitsbeauftragte sind eine geeignete Zielgruppe.

Welchen persönlichen Nutzen ziehen Sie aus der Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Gasanlagen?

Der Zustand von Gasanlagen verschlechtert sich mit der Zeit und während des Betriebes durch Abnutzung, Alterung und Beschädigungen. Somit müssen Betriebe diese Anlagen regelmäßig überprüfen, damit von ihnen keine Sicherheitsgefahren ausgehen. Eine Befähigte Person zur Prüfung von Gasanlagen führt diese im Sinne der Sicherheitsverordnung durch. Unterlassen die Betreiber diese Prüfung vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann die Unfallversicherung gegen den die Betreiber vorgehen und die Gasanlage stilllegen. 

Durch die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet sich der Arbeitgeber, eine Beurteilung der Gefährdung zu erstellen. Prüfungen in Art und Umfang sowie die Prüffristen legt er selbst fest.

Was beinhaltet die Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Gasanlagen?

  • Einführung in die Thematik
  • Arten von Gasanlagen
  • Befähigte Person nach TRBS 1203
  • Rechtliche Grundlagen
  • DGUV Regel 100-500
  • Prüfumfang befähigte Person und Prüfumfang Sachverständiger
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Brand- und Explosionsgefahren
  • Gefahrstoffe und Kennzeichnung nach GHS-System
  • Arbeiten an Gasanlagen
  • In- und Außerbetriebnahme von Gasleitungen
  • Zusätzliche Bestimmungen für flüssige und brennbare Gase sowie der Gasinstallation
  • Gefährdungen am Arbeitsplatz
  • Persönliche Schutzausrüstung und Erste Hilfe
  • Beauftragung und Unterweisung
  • Haftung und Verantwortung