Sachkundelehrgang TRGS 519 Anlage 5
Für welchen Personenkreis eignet sich der Sachkundelehrgang TRGS 519 Anlage 5?
Dieser behördlich anerkannte Lehrgang richtet sich insbesondere an Dachdecker, Klempner, Zimmereibetriebe, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärbetriebe, Elektriker, Fußbodenleger, Maler und Maurer.
Welchen persönlichen Nutzen hat der Sachkundelehrgang TRGS 519 Anlage 5 für die Teilnehmer?
Erhalt der Sachkunde nach Anlage 3, 4 bzw. 4C für weitere 6 Jahre für sämtliche Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten sowie Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519 Anwendung sämtlicher „Emissionsarmer Verfahren“ nach Nummer 2.9 TRGS 519 und/oder umfangreichen Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwachgebundenem Produkten. Aktuelle Themen wie die neue TRGS 519 sowie der Umgang mit „neuen Fundstellen“ (Putz, Spachtelmassen, Fliesenkleber) oder Auslegungsfragen der Gefahrstoffverordnung werden diskutiert und vermittelt. Wichtige Inhalte der TRGS 519 sowie anderer Vorschriften werden gefestigt mit dem Ziel, insb. notwendige Anzeigen an die zuständige Behörde sowie Gefährdungsbeurteilungen korrekt anzufertigen.
Was beinhaltet der Sachkundelehrgang TRGS 519 Anlage 5?
- Praktische Unterweisungen & Fallbeispiele im Umgang mit Asbest
- Neueste Erkenntnisse bei Asbestprodukten – Erkennen & Bewerten (insb. Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber) – Neue Expositions-Risiko-Matrix nach Anlage 9 TRGS 519
- Aktuelles aus dem Vorschriften- und Regelwerk (VDI, TRGS 519, Gefahrstoffverordnung, Abfall und Entsorgungsvorschriften)
- Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen inkl. neuen Auslegungsfragen der Gefahrstoffverordnung (LV 45, Gerichtsurteile, etc.)
- Technische und Organisatorische Maßnahmen
- Gefährdungsbeurteilungen, Unternehmensbezogene Anzeigen, Bewertung von schwach gebundenem Asbest mit Hilfe der Asbest Richtlinie)
- Persönliche Schutzausrüstung & Baustelleneinrichtung