Safety first, Mann in Sicherheitsweste

Sicherheitstechnische Betreuung nach ArbSchG, ASiG und DGUV Vorschrift 2

In der heutigen geschäftigen Welt ist die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften von entscheidender Bedeutung. Wir sind Ihr vertrauenswürdiger Partner für umfassende sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2. Unser Fokus liegt auf der Gewährleistung maximaler Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Wir verstehen, dass jedes Unternehmen einzigartige Anforderungen hat, und deshalb bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren individuellen Bedürfnissen und der Praxis in Ihrem Betrieb gerecht werden.

  • Maßgeschneiderte Betreuung: Wir glauben nicht an Einheitslösungen. Unsere sicherheitstechnische Betreuung ist speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre betrieblichen Herausforderungen und Anforderungen zu verstehen, um Ihnen die bestmögliche Lösung zu bieten.
  • Umfassende Expertise: Unsere Sicherheitsexperten verfügen über umfangreiches Fachwissen im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen und Anliegen zur Seite, sei es bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten, der Durchführung von Schulungen oder der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen.
  • Praxisnahe Beratung: Wir wissen, dass Theorie allein nicht ausreicht. Unsere Beratung basiert auf praktischer Erfahrung, die wir in zahlreichen Unternehmen gesammelt haben. Wir verstehen die Herausforderungen, denen Sie in Ihrem Arbeitsumfeld gegenüberstehen, und helfen Ihnen, effektive Lösungen zu implementieren.
  • Kontinuierliche Unterstützung: Arbeitssicherheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Wir sind an Ihrer Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich überwacht und optimiert werden.

Unsere Erfahrung und unser Engagement für höchste Sicherheitsstandards setzen uns von anderen Sicherheitsunternehmen ab. Wir verstehen, dass die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften keine Kompromisse zulassen. Mit unserer sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Sicherheitsbedürfnisse in den besten Händen sind.

Ihre Sicherheit ist unser oberstes Anliegen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere umfassenden Dienstleistungen und maßgeschneiderten Lösungen für sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 zu erfahren. Gemeinsam schaffen wir eine Arbeitsumgebung, die Ihre Mitarbeiter schützt und gesetzeskonform ist. Lassen Sie uns Ihre Sicherheit verbessern und Risiken minimieren – Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung!

Sicherheitstechnische Betreuung für Betriebe bis 10 MitarbeiterInnen nach Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) der DGUV V2
Alternative Betreuung◦ Unternehmer besucht Schulung bei der Berufsgenossenschaft, online oder Präsenz (je nach Branche 1-3 Tage)
Erledigung der gesetzlich vorgegebenen Pflichten in Eigenregie
◦ Wiederholung der Unternehmer-Schulung üblicherweise alle 5 Jahre
◦ zusätzliche Beratung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Bedarf
◦ Nachweis der erfolgten Schulung und regelmäßiger Erfüllung der Unternehmerpflichten notwendig
◦ mit Kontrolle durch Gewerbeamt, Amt für Arbeitsschutz oder Berufsgenossenschaft ist zu rechnen
◦ bei Nichterfüllung kann die Berufsgenossenschaft oder Behörde Regelbetreuung vorschreiben
Regelbetreuung◦ Grundbetreuung ohne durch DGUV V2 vorgeschriebene Mindesteinsatzzeiten durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
◦ Pauschalen für jährlichen Mindest-Bedarf sind üblich
◦ darüber hinaus erbrachte Leistung wird zusätzlich abgerechnet
◦ Wiederholung bzw. Turnus von Beratung Vorort oder Sicherheitsbegehung mind. alle 2-5 Jahre
◦ Anlassbezogene Betreuung nach Bedarf
Sicherheitstechnische Betreuung für Betriebe mit 11 – 50 MitarbeiterInnen
Regelbetreuung
in Betrieben mit mehr als
10 Beschäftigten 
nach Anlage 2 (zu § 2 Abs. 3)
◦ Grund-Betreuung und Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit zu ermittelndem Jahreskontingent
◦ Einsatzstunden nach WZ-Code (Betriebsart) und betrieblichen Erfordernissen
◦ Betriebsspezifische Betreuung nach Bedarf
Alternative bedarfsorientierte Betreuung
in Betrieben mit bis zu 
50 Beschäftigten 
nach Anlage 3 (zu § 2 Abs. 4)
◦ UnternehmerIn besucht Schulung bei der Berufsgenossenschaft und kümmert sich zum großen Teil selbst und die gesetzlich vorgegebenen Erfordernisse
◦ Wiederholung der Schulung alle 5 Jahre
◦ Unternehmer entscheidet selbst über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung
◦ Nachweis der erfolgten Schulung und regelmäßiger Erfüllung der Unternehmerpflichten notwendig
◦ UnternehmerIn verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen qualifiziert in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde betreuen zu lassen

Sicherheitstechnische Betreuung für Betriebe ab 51 MitarbeiterInnen

Regelbetreuung ◦ Regelbetreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt bzw. Arbeitsmediziner vorgeschrieben
◦ Sifa kann intern oder extern tätig sein
◦ Interne Sifa´s können durch externe Experten unterstützt werden
◦ Ausnahmen durch Genehmigung der jeweiligen Berufsgenossenschaft möglich
◦ Grundbetreuung mit festem Jahressatz
◦ zusätzliche betriebsspezifische Betreuung nach Bedarf

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    Warum ist die Ruhr Akademie Ihr idealer Partner für sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

    Wenn es um die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens geht, stellt sich die Frage, warum Sie gerade mit der Ruhr Akademie zusammenarbeiten sollten. Die Antwort liegt in unserem fundierten Wissen und unserer umfangreichen Erfahrung, die wir als renommiertes Schulungsunternehmen für Arbeitsicherheit, Umweltschutz und Qualitätsmanagement, durch zahlreiche Seminare, Schulungen im Arbeitsschutz und die Betreuung einer Vielzahl von Unternehmen gesammelt haben.

    Unsere Expertise ist nicht nur theoretisch. Jeden Tag wenden wir dieses Wissen praktisch an, um Unternehmen in der Einhaltung der DGUV Vorschrift 2 zu beraten und zu unterstützen. Das bedeutet für Sie: Bei der Ruhr Akademie erhalten Sie nicht nur eine Beratung, die auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Best Practices basiert, sondern profitieren auch von praxisnahen Lösungen, die sich in der realen Arbeitswelt bewährt haben.

    Unsere sicherheitstechnischen Betreuer bringen ihre Erfahrungen aus den Schulungen direkt in Ihre Unternehmensprozesse ein. Dieser direkte Transfer von Wissen und Best Practices sichert Ihrem Unternehmen einen Vorteil, der weit über die bloße Einhaltung gesetzlicher Anforderungen hinausgeht. Es geht um die Schaffung eines sicheren, effizienten Arbeitsumfelds, in dem Ihre Mitarbeiter geschützt sind und Ihr Unternehmen florieren kann.

    Wählen Sie die Ruhr Akademie für eine sicherheitstechnische Betreuung, die auf Vertrauen, Expertise und einem tiefen Verständnis für die Bedeutung sicherer Arbeitsplätze basiert. Wir sind hier, um Ihnen nicht nur zu helfen, die Vorschriften zu erfüllen, sondern um mit Ihnen zusammen die Arbeitsplatzsicherheit auf ein neues Niveau zu heben.