AGB & Widerrufsbelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für die Buchung von Schulungen, Seminaren und Lehrgängen.
Teil A — Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Schulungen, Seminaren, Lehrgängen und Unterweisungen (nachfolgend einheitlich „Schulungen“) zwischen der
RUHR Akademie GmbH
Oberste-Wilms-Straße 20, 44309 Dortmund
vertreten durch den Geschäftsführer Sergej Specht
Telefon: 0231 228 104 40
E-Mail: info@ruhr-akademie.de
Amtsgericht Dortmund, HRB 27524
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE300921499
(nachfolgend „Akademie“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Teilnehmer“ bzw. „Auftraggeber“, wenn ein Unternehmen Teilnehmer anmeldet).
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit einzelne Regelungen nur für eine der beiden Gruppen gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Akademie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Für Inhouse-Schulungen (§ 11), Enterprise-Schulungskontingente (§ 12) und arbeitssicherheitstechnische Dienstleistungen (§ 13) gelten vorrangig die jeweils individuell getroffenen vertraglichen Vereinbarungen; diese AGB gelten ergänzend.
(5) Für Schulungsangebote, die ganz oder überwiegend ortsunabhängig erbracht werden (insbesondere E-Learning und Online-Unterweisungen), gelten gesonderte Bedingungen, die dem Vertragspartner vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Diese AGB finden auf solche Angebote keine Anwendung.
§ 2 Begriffsbestimmungen
1. Offene Schulungen sind Schulungen mit öffentlich ausgeschriebenen Terminen, die von Privatpersonen und Unternehmen gebucht werden können. Veranstaltungsort ist — soweit nicht anders angegeben — der Schulungsstandort der Akademie in der Oberste-Wilms-Straße 20, 44309 Dortmund.
2. Inhouse-Schulungen sind Schulungen, die die Akademie auf Grundlage eines individuellen Angebots beim Auftraggeber vor Ort oder an einem vereinbarten Ort durchführt.
3. Geförderte Maßnahmen sind nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassene Lehrgänge, deren Kosten ganz oder teilweise von einem Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter, insbesondere über einen Bildungsgutschein) übernommen werden können.
4. Enterprise-Schulungskontingente sind vertraglich vereinbarte Schulungsbudgets für Unternehmen, aus denen deren Mitarbeiter über einen eigenen, nicht-öffentlichen Zugang Schulungen buchen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung buchbarer Schulungstermine im Online-Schulungskalender der Akademie stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Schulungsvertrags zu den dort angegebenen Bedingungen dar, solange für den jeweiligen Termin freie Plätze angezeigt werden. Sonstige Darstellungen auf der Website, insbesondere der Schulungskatalog und Schulungsbeschreibungen ohne buchbaren Termin, sind unverbindlich.
(2) Bei der Online-Buchung nimmt der Teilnehmer bzw. Auftraggeber dieses Angebot mit dem Klick auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ an. Mit diesem Klick kommt der Vertrag verbindlich zustande. Bis zu diesem Klick können die eingegebenen Daten jederzeit überprüft und korrigiert werden.
(3) Die Akademie bestätigt die Buchung unverzüglich per E-Mail (Anmeldebestätigung). Die Anmeldebestätigung dient der Information und Dokumentation; das Zustandekommen des Vertrags hängt nicht von ihrem Zugang ab. Geht die Anmeldebestätigung nicht innerhalb von zwei Werktagen ein, sollte sich der Anmeldende bei der Akademie melden.
(4) Bei einer Anmeldung per E-Mail oder einer telefonischen Anmeldung gibt der Teilnehmer bzw. Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt in diesem Fall zustande, sobald die Akademie die Anmeldung innerhalb von drei Werktagen nach Eingang in Textform bestätigt (Anmeldebestätigung) oder mit der Durchführung der Schulung beginnt. Nimmt die Akademie das Angebot nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Anmeldende an sein Angebot nicht mehr gebunden. Solche Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
(5) Die Akademie kann die Annahme einer Anmeldung nach Absatz 4 insbesondere ablehnen, wenn der gewählte Termin bereits belegt ist, der Anmeldeschluss überschritten ist oder die Teilnahmevoraussetzungen nach § 9 erkennbar nicht vorliegen. Die Akademie informiert den Anmeldenden in diesem Fall unverzüglich und schlägt — soweit möglich — einen Ersatztermin vor. Kommt es bei Online-Buchungen infolge eines technischen Fehlers oder nahezu zeitgleicher Buchungen zu einer Überbuchung eines Termins, ist die Akademie berechtigt, hinsichtlich der zuletzt eingegangenen, überzähligen Buchungen vom Vertrag zurückzutreten; sie informiert die Betroffenen unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich und vollständig erstattet.
(6) Meldet ein Auftraggeber Teilnehmer an, so wird ausschließlich der Auftraggeber Vertragspartner der Akademie. Er steht dafür ein, dass die angemeldeten Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen (§ 9) erfüllen. Ein Widerrufsrecht nach Teil B besteht nicht, soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
(7) Die Akademie übersendet dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber die Anmeldebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die wesentlichen Buchungsdaten wiedergegeben werden. Verbrauchern werden dabei die gesetzlich erforderlichen Vertragsinformationen einschließlich der bei Vertragsschluss geltenden AGB und der Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt, soweit diese Informationen nicht bereits zuvor auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt wurden. Eine darüber hinausgehende dauerhafte Abrufbarkeit des Vertragstextes im Kundenkonto wird nicht geschuldet.
(8) Soll die Schulung bei einem Verbraucher vor Ablauf der Widerrufsfrist (Teil B) beginnen, beginnt die Akademie vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Der Verbraucher wird vor Abgabe dieses Verlangens ordnungsgemäß über die Rechtsfolgen informiert. Er schuldet im Fall eines wirksamen Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn der Verbraucher vor Leistungsbeginn ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Akademie vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt im Übrigen unberührt.
(9) Anmeldungen können auch in den Geschäftsräumen der Akademie erfolgen. Der Vertrag kommt in diesem Fall mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars zustande. Bei einem ausschließlich in den Geschäftsräumen der Akademie geschlossenen Vertrag besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht; ein gesetzliches Widerrufsrecht aufgrund besonderer Umstände, insbesondere bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag im Sinne des § 312b BGB, bleibt unberührt.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Schulungsbeschreibung auf der Website und der Anmeldebestätigung. Zur Leistung gehören — soweit dort angegeben — die Durchführung der Schulung, die Schulungsunterlagen, die Nutzung der erforderlichen Geräte und Ausstattung, Getränke während der Schulung sowie die Ausstellung des vorgesehenen Nachweises (§ 10).
(2) Offene Schulungen finden in deutscher Sprache statt. Ausreichende Deutschkenntnisse, um dem Unterricht und den Sicherheitsunterweisungen folgen zu können, sind Teilnahmevoraussetzung, soweit die Schulungsbeschreibung nichts anderes vorsieht. Inhouse-Schulungen können nach Vereinbarung mehrsprachig durchgeführt werden.
(3) Die Akademie ist berechtigt, Dozenten zu wechseln, den Schulungsraum zu ändern sowie organisatorische Abläufe (z. B. die Reihenfolge von Schulungsinhalten) anzupassen, soweit dies für den Teilnehmer zumutbar ist und der angekündigte Gesamtcharakter und das Lernziel der Schulung gewahrt bleiben. Ein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten besteht nicht.
(4) Prüfungen, die von externen Stellen (z. B. IHK, Zertifizierungsstellen) abgenommen werden, sind nicht Leistung der Akademie; es gelten die Prüfungsordnungen und Gebühren der jeweiligen Stelle. Die Akademie weist in der Schulungsbeschreibung darauf hin, wenn eine externe Prüfung vorgesehen ist.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website ausgewiesenen bzw. im Angebot genannten Preise. Preisangaben gegenüber Verbrauchern verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern werden Netto- und Bruttopreis ausgewiesen.
(2) Die Vergütung wird per Rechnung erhoben. Eine Zahlung über die Website findet nicht statt. Die Rechnung wird nach Vertragsschluss, in der Regel nach Durchführung der Schulung, gestellt und ist — soweit auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist — innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Nicht im Preis enthalten sind — soweit nicht ausdrücklich anders angegeben — Anreise, Unterkunft und Verpflegung (mit Ausnahme der Getränke nach § 4 Abs. 1) sowie Gebühren externer Prüfungs- und Zertifizierungsstellen (§ 4 Abs. 4).
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Akademie kann die Aushändigung von Zertifikaten und Bescheinigungen bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Vergütung nur zurückhalten, soweit ihr ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht und keine zwingenden gesetzlichen, behördlichen oder prüfungsrechtlichen Vorgaben entgegenstehen.
(5) Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 6 Geförderte Maßnahmen (AZAV, Bildungsgutschein)
(1) Die Akademie ist nach AZAV als Träger zugelassen (zertifiziert durch TÜV NORD CERT). Welche Schulungen förderfähig sind, ist in der jeweiligen Schulungsbeschreibung gekennzeichnet; die Klärung der Förderung erfolgt vor der Anmeldung in Absprache mit der Akademie und dem Kostenträger.
(2) Liegt der Akademie vor Schulungsbeginn ein gültiger Bildungsgutschein oder eine verbindliche Kostenübernahmeerklärung eines Kostenträgers vor, rechnet die Akademie unmittelbar mit dem Kostenträger ab. Für den geförderten Teilnehmer entstehen insoweit keine eigenen Zahlungspflichten; es gelten ergänzend die Bedingungen des Kostenträgers (z. B. Anwesenheitspflichten).
(3) Wird die Kostenübernahme vom Kostenträger ganz oder teilweise abgelehnt oder zurückgenommen, weil der Teilnehmer die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt oder gegen Auflagen des Kostenträgers verstößt (z. B. unentschuldigtes Fernbleiben), ist der Teilnehmer nur insoweit zur Zahlung der auf ihn entfallenden Vergütung verpflichtet, als eine entsprechende Zahlungspflicht wirksam vereinbart wurde und er die Ablehnung oder Rücknahme zu vertreten hat. Die Akademie informiert den Teilnehmer vor der Anmeldung über eine mögliche eigene Zahlungspflicht.
§ 7 Stornierung, Umbuchung und Abbruch durch den Vertragspartner
(1) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (Teil B dieser AGB) bleibt von den nachfolgenden Regelungen unberührt. Die nachfolgenden Stornobedingungen räumen darüber hinaus allen Vertragspartnern — auch Unternehmern sowie Verbrauchern nach Ablauf der Widerrufsfrist — ein vertragliches Rücktrittsrecht ein. Eine Absage, eine Umbuchungsbitte oder ein Nichterscheinen werden als Stornierung nach den Absätzen 2 bis 5 behandelt; eine Erklärung, die auch als Widerruf verstanden werden kann, behandelt die Akademie im Zweifel als Widerruf.
(2) Eine Stornierung bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Maßgeblich ist der Zugang bei der Akademie. Es gilt folgende Staffel, bezogen auf den ersten Schulungstag:
| Zugang der Stornierung | Stornopauschale |
|---|---|
| bis 10 Kalendertage vor Schulungsbeginn | kostenfrei |
| 9 bis 3 Kalendertage vor Schulungsbeginn | 50 % der Vergütung |
| 2 Kalendertage oder weniger vor Schulungsbeginn oder Nichterscheinen | 100 % der Vergütung |
Die vorstehenden Beträge sind pauschalierter Schadensersatz; ersparte Aufwendungen der Akademie sind darin bereits berücksichtigt.
(3) Dem Vertragspartner bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass der Akademie kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung des Platzes werden angerechnet.
(4) Ersatzteilnehmer: Anstelle des angemeldeten Teilnehmers kann jederzeit — auch kurzfristig — ein Ersatzteilnehmer benannt werden, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten.
(5) Umbuchung: Bis 10 Kalendertage vor Schulungsbeginn kann die Anmeldung einmalig kostenfrei auf einen anderen offenen Termin derselben Schulung umgebucht werden, soweit dort Plätze frei sind. Spätere oder weitere Umbuchungen werden wie eine Stornierung des bisherigen Termins nach Absatz 2 und eine Neuanmeldung für den neuen Termin behandelt. Wird ein umgebuchter Termin anschließend storniert, bemisst sich die Stornopauschale nach Absatz 2 nach dem ursprünglich gebuchten Termin, sofern sich daraus eine höhere Pauschale ergibt.
(6) Abbruch mehrtägiger Maßnahmen: Bei Schulungen und Lehrgängen, die sich über mehr als einen Schulungstag erstrecken, gelten nach Beginn der Maßnahme die gesetzlichen Kündigungsrechte. Im Fall einer Kündigung richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften. Absatz 3 gilt entsprechend.
(7) Bei geförderten Maßnahmen (§ 6) gehen die Regelungen des Kostenträgers den Absätzen 2, 5 und 6 vor, soweit sie für den Teilnehmer günstiger sind.
§ 8 Absage und Änderung durch die Akademie
(1) Die Akademie kann eine Schulung absagen oder verlegen, wenn
a) die in der Schulungsbeschreibung oder der Anmeldebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
b) der Dozent kurzfristig ausfällt (insbesondere durch Krankheit) und kein gleichwertiger Ersatz gestellt werden kann, oder
c) höhere Gewalt oder sonstige von der Akademie nicht zu vertretende Umstände die Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.
(2) Die Akademie informiert den Vertragspartner unverzüglich, nachdem ihr der Absage- oder Verlegungsgrund bekannt geworden ist.
(3) Die Akademie bietet einen Ersatztermin an. Ist dem Vertragspartner der Ersatztermin nicht zumutbar oder kommt kein Ersatztermin zustande, entfällt die Vergütungspflicht; bereits gezahlte Vergütungen werden unverzüglich und vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, Verdienstausfall) bestehen nur im Rahmen des § 15.
§ 9 Teilnahmevoraussetzungen, Pflichten der Teilnehmer, Anwesenheit, Ausschluss
(1) In der Schulungsbeschreibung genannte Teilnahmevoraussetzungen (z. B. Mindestalter, ärztliche Eignungsuntersuchung, bestehende Grundqualifikationen, körperliche Eignung) müssen zu Schulungsbeginn erfüllt sein und sind auf Verlangen nachzuweisen. Zur Schulung ist ein gültiger Lichtbildausweis mitzubringen; erforderliche persönliche Schutzausrüstung oder festes Schuhwerk werden vorab mitgeteilt.
(2) Die Teilnehmer haben die Sicherheits- und Hausordnungen am Schulungsort sowie die Anweisungen der Dozenten zu befolgen. Dies gilt insbesondere im praktischen Teil beim Umgang mit Maschinen, Fahrzeugen und Geräten.
(3) Setzt der Abschluss nach § 10 eine Mindestanwesenheit oder die Teilnahme an bestimmten Schulungsabschnitten voraus, ergibt sich dies aus der Schulungsbeschreibung. Versäumt ein Teilnehmer Schulungsabschnitte, begründet dies keinen Anspruch auf Minderung der Vergütung, auf kostenfreie Nachholung oder auf Ausstellung des Nachweises. Bei geförderten Maßnahmen (§ 6) gelten zusätzlich die Anwesenheitspflichten des Kostenträgers.
(4) Die Akademie kann Teilnehmer von der (weiteren) Teilnahme ausschließen, wenn sie
a) die Teilnahmevoraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllen oder nicht nachweisen,
b) erkennbar unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, oder
c) den Unterricht trotz Abmahnung nachhaltig stören oder durch Verstöße gegen Sicherheitsanweisungen sich oder andere gefährden; im Fall einer Gefährdung ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich.
In den Fällen der Buchstaben b) und c) sowie — soweit der Teilnehmer bzw. Auftraggeber dies zu vertreten hat — des Buchstabens a) bleibt der Vergütungsanspruch der Akademie bestehen; § 7 Abs. 3 gilt entsprechend.
(5) Der Teilnehmer haftet für Schäden, die er an Einrichtungen, Geräten und Fahrzeugen der Akademie schuldhaft verursacht, nach den gesetzlichen Regelungen.
§ 10 Prüfungen, Bescheinigungen und Zertifikate
(1) Je nach Schulung schließt die Teilnahme mit einer Teilnahmebescheinigung, einem Zertifikat oder einem Fahr- bzw. Bedienausweis ab; Art und Voraussetzungen des Abschlusses ergeben sich aus der Schulungsbeschreibung. Setzt der Abschluss das Bestehen einer Prüfung oder Unterweisungskontrolle voraus, besteht kein Anspruch auf den Nachweis allein aufgrund der Teilnahme.
(2) Eine nicht bestandene Prüfung kann in der Regel wiederholt werden. Termin, Form und etwaige Kosten der Wiederholung stimmt die Akademie individuell mit dem Teilnehmer ab; bei externen Prüfungen gelten die Regeln der jeweiligen Prüfungsstelle.
(3) Soweit für eine Qualifikation eine Gültigkeitsdauer oder ein Auffrischungsintervall besteht, ergeben sich diese aus den jeweils einschlägigen Vorschriften sowie der Schulungsbeschreibung und, soweit vorgesehen, aus dem ausgestellten Nachweis. Die Einhaltung erforderlicher Auffrischungs- oder Wiederholungsintervalle liegt in der Verantwortung des Teilnehmers bzw. Auftraggebers; ein Erinnerungsservice der Akademie ist eine freiwillige, unverbindliche Zusatzleistung.
(4) Von der Akademie ausgestellte Zertifikate tragen eine eindeutige Prüfnummer und können über die Zertifikatsprüfung auf der Website auf Echtheit geprüft werden. Die Akademie kann Zertifikate widerrufen, wenn sie durch Täuschung (z. B. gefälschte Nachweise, Täuschung in der Prüfung) erlangt wurden.
(5) Auf Wunsch stellt die Akademie Zweitschriften von Fahr- und Bedienausweisen, Zertifikaten und Teilnahmebescheinigungen gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro (brutto) je Zweitschrift aus. Eine Gebühr fällt nicht an, wenn die Akademie den Verlust, die Nichtzustellung oder die Unrichtigkeit des ursprünglichen Nachweises zu vertreten hat.
§ 11 Inhouse-Schulungen
(1) Inhalt, Umfang, Termin, Ort und Vergütung von Inhouse-Schulungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot der Akademie und dessen Annahme durch den Auftraggeber.
(2) Der Auftraggeber stellt — soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist — geeignete Schulungsräume, die erforderliche Technik sowie die für praktische Übungen benötigten betriebseigenen Geräte, Maschinen und Fahrzeuge in verkehrssicherem und geprüftem Zustand bereit und sorgt dafür, dass die Teilnehmer für die Schulungszeit freigestellt sind.
(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass am Durchführungsort die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Die Dozenten der Akademie sind berechtigt, praktische Übungen abzubrechen, wenn Sicherheitsmängel eine gefahrlose Durchführung nicht zulassen; der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall unberührt, wenn der Auftraggeber den Mangel zu vertreten hat.
(4) Für die Absage von Inhouse-Schulungen durch den Auftraggeber gilt die Stornostaffel des § 7 Abs. 2 entsprechend, bezogen auf die vereinbarte Gesamtvergütung, soweit im Angebot keine abweichende Regelung getroffen ist.
(5) Für die Absage oder Verlegung einer Inhouse-Schulung durch die Akademie gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass Absatz 1 Buchstabe a) keine Anwendung findet.
§ 12 Enterprise-Schulungskontingente
Erwerb, Umfang, Laufzeit und Abrechnung von Enterprise-Schulungskontingenten sowie der Zugang der Mitarbeiter des Auftraggebers zum Buchungsportal werden in einer gesonderten Kontingentvereinbarung geregelt. Für die aus dem Kontingent gebuchten einzelnen Schulungen gelten diese AGB entsprechend, soweit die Kontingentvereinbarung nichts anderes bestimmt.
§ 13 Arbeitssicherheitstechnische Dienstleistungen
Für laufende Dienstleistungen der Akademie außerhalb des Schulungsbetriebs — insbesondere sicherheitstechnische Betreuung, Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, Sicherheitsunterweisungen im Betrieb und Projektbetreuung — werden Inhalt, Umfang, Laufzeit, Kündigung und Vergütung individuell vertraglich vereinbart. Diese AGB gelten ergänzend, soweit sie der Natur der Dienstleistung nicht widersprechen; die §§ 3 und 7 finden auf solche Dauer- und Projektleistungen keine Anwendung.
§ 14 Schulungsunterlagen, Urheberrecht
(1) Ausgehändigte oder bereitgestellte Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bzw. den innerbetrieblichen Gebrauch des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Schulung bestimmt.
(2) Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verwertung — auch auszugsweise — bedürfen der vorherigen Zustimmung der Akademie in Textform, soweit nicht gesetzliche Schranken des Urheberrechts eingreifen.
(3) Ton-, Bild- und Videoaufnahmen während der Schulung sind nur mit vorheriger Zustimmung der Akademie und der betroffenen Personen zulässig.
§ 15 Haftung
(1) Die Akademie haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie — auch bei einfacher Fahrlässigkeit — für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Akademie im Übrigen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus von der Akademie übernommenen Garantien bleibt unberührt.
(4) Die Schulungen vermitteln die angekündigten Inhalte nach dem Stand der einschlägigen Vorschriften und der Technik. Für den Eintritt eines bestimmten Lern- oder Prüfungserfolgs sowie für Entscheidungen Dritter (z. B. Behörden, Prüfungsstellen, Kostenträger) übernimmt die Akademie keine Gewähr.
(5) Für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmer haftet die Akademie nur nach Maßgabe der Absätze 1 und 2.
(6) Soweit die Haftung der Akademie ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 16 Datenschutz
(1) Die Akademie verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften (insbesondere DSGVO und BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://www.ruhr-akademie.de/datenschutz.
(2) Soweit dies zur Durchführung der Schulung, zur Ausstellung von Nachweisen oder zur Abrechnung erforderlich ist, übermittelt die Akademie Teilnehmerdaten an Kostenträger (§ 6), an externe Prüfungs- und Zertifizierungsstellen (§ 4 Abs. 4) sowie an zuständige Behörden und Unfallversicherungsträger.
(3) Bei der Zertifikatsprüfung nach § 10 Abs. 4 werden ausschließlich die zur Bestätigung der Echtheit erforderlichen Angaben angezeigt.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
Die Akademie ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Dortmund.
(3) Erklärungen nach diesen AGB bedürfen, soweit vereinbart, der Textform (§ 126b BGB); E-Mail genügt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Teil B — Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
RUHR Akademie GmbH
Oberste-Wilms-Straße 20, 44309 Dortmund
Telefon: 0231 228 104 40
E-Mail: info@ruhr-akademie.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online über das am Ende dieser Widerrufsbelehrung auf unserer Website bereitgestellte Formular „Widerrufsformular“ ausüben; der Widerruf wird dort durch Anklicken der Schaltfläche „Widerruf bestätigen“ abgegeben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An RUHR Akademie GmbH, Oberste-Wilms-Straße 20, 44309 Dortmund, E-Mail: info@ruhr-akademie.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
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Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
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Datum: __________________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Widerrufsformular
Sie können Ihren Widerruf hier unmittelbar erklären. Nach dem Absenden erhalten Sie sofort eine Bestätigung am Bildschirm und unverzüglich eine E-Mail, die den Inhalt Ihrer Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs festhält.
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Anschrift und Datumsangaben helfen uns bei der Zuordnung, sind aber freiwillig — Ihr Widerruf ist auch ohne sie wirksam.