Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten
Als befähigte Person Gerüste prüfen und abnehmen – nach TRBS 2121
Zweitägige Ausbildung für alle, die als befähigte Person PSA gegen Absturz prüfen sollen — nach DGUV Regel 112-198/199 und BetrSichV, mit Zertifikat.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Schulung richtet sich an Ingenieure, Meister, Vorarbeiter, Poliere und weitere Personen, die solche Prüfungen von Sicherheits- und Rettungsmitteln im Betrieb übernehmen sollen. Wer eine befähigte Person nach TRBS 1203 ist, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind und welche rechtlichen Rahmenbedingungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Regel 112-198/199 folgen, bildet den Ausgangspunkt der Qualifizierung.
Im weiteren Verlauf werden die Bauarten von Halte-, Auffang- und Rettungssystemen, die Anschlageinrichtungen sowie deren Einsatz- und Verwendungsbereiche behandelt. Demonstrationen und praktische Übungen vermitteln, wie sich Verschleiß oder eine falsche Handhabung der Ausrüstung erkennen lässt und wie Prüfungen sachgerecht dokumentiert werden. Eine schriftliche Erfolgskontrolle schließt die zwei Ausbildungstage ab; die Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat über ihre Sachkunde. Eine Auffrischung wird alle fünf Jahre empfohlen.
Als befähigte Person Gerüste prüfen und abnehmen – nach TRBS 2121
Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern und Tritten sowie fahrbaren Arbeitsbühnen nach DGUV Information 208-016 und TRBS 2121.
Eintägiges Seminar für alle, die als Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen feste Anlagen nach DIN EN ISO 14122-4 prüfen sollen.
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