Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten
Als befähigte Person Gerüste prüfen und abnehmen – nach TRBS 2121
Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern und Tritten sowie fahrbaren Arbeitsbühnen nach DGUV Information 208-016 und TRBS 2121.
Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen zählen zu den häufig genutzten Arbeitsmitteln und müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Ausbildung richtet sich an Personen, die diese Prüfungen im eigenen Unternehmen oder als Dienstleister durchführen. Rechtliche Grundlage sind die DGUV Information 208-016 und die TRBS 2121; geprüft werden dürfen anschließend Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen (Roll- und Fahrgerüste bis zu einer Plattformhöhe von 2,5 m).
Der eintägige Lehrgang behandelt die gesetzlichen Grundlagen, die Aufgaben, Rechte und Haftung der befähigten Person, die einschlägigen Normen sowie die praktischen Prüfphasen von der Sicht- bis zur Funktionsprüfung. Anhand typischer Schadensbilder wird das sachkundige Prüfen und Dokumentieren eingeübt. Die Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat; die Befähigung sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.
Als befähigte Person Gerüste prüfen und abnehmen – nach TRBS 2121
Eintägiges Seminar für alle, die als Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen feste Anlagen nach DIN EN ISO 14122-4 prüfen sollen.
Sachkundeprüfung für kraftbetriebene Kleingeräte und Werkzeuge
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