Allgemeine Arbeitsschutz-Unterweisungen
Jährliche Unterweisung im Arbeitsschutz für alle Mitarbeitenden nach ArbSchG
Ausbildung nach DGUV Regel 112-190 für Atemschutzgeräteträger im Betrieb – zum sicheren Tragen und Einsatz von Atemschutzgeräten
Wer im Betrieb Arbeiten unter Atemschutz ausführt, muss vor der erstmaligen Nutzung und danach regelmäßig dafür ausgebildet werden. Grundlage ist die DGUV Regel 112-190. Die Ausbildung richtet sich an alle Beschäftigten, die Filtergeräte und vergleichbaren Atemschutz tragen, und vermittelt ihnen die theoretischen Kenntnisse ebenso wie die praktische Routine, um mit der zusätzlichen körperlichen Belastung sicher umzugehen.
Der eintägige Lehrgang behandelt den Zweck des Atemschutzes, Aufbau und Wirkungsweise der Geräte, das richtige Anlegen sowie die Folgen von Sauerstoffmangel und den Umgang mit Schadstoffen. Einen Schwerpunkt bilden die praktischen Übungen zum Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht. Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung; die Unterweisung wird jährlich aufgefrischt.
Jährliche Unterweisung im Arbeitsschutz für alle Mitarbeitenden nach ArbSchG
Für alle, die als Sicherheitsbeauftragter Ausbildung mit Praxisbezug suchen
Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person für festgelegte Tätigkeiten an elektrischen Anlagen unter Aufsicht einer Elektrofachkraft
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