Atemschutzgeräteträger - Ausbildung nach DGUV 112-190
Ausbildung nach DGUV Regel 112-190 für Atemschutzgeräteträger im Betrieb – zum sicheren Tragen und Einsatz von Atemschutzgeräten
Jährliche Unterweisung im Arbeitsschutz für alle Mitarbeitenden nach ArbSchG
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, seine Beschäftigten regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Grundlage sind § 12 ArbSchG und § 4 der DGUV Vorschrift 1. Diese Unterweisung richtet sich an alle Mitarbeitenden und deckt in kompakter Form die Themen ab, die für den sicheren Arbeitsalltag im Betrieb maßgeblich sind.
Nach einem Überblick über die rechtlichen Grundlagen werden die typischen Gefährdungen des Arbeitsalltags behandelt — vom Heben und Tragen, der Bildschirmarbeit und dem Umgang mit Leitern und Tritten bis zum Betreiben elektrischer Geräte. Hinzu kommen Lärm, gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe und Hauterkrankungen ebenso wie Abfallbeseitigung und Genussmittel. Den Abschluss bilden die Themen Erste Hilfe, die Meldepflicht bei Unfällen, Gefahren auf dem Arbeitsweg und das Verhalten im Brandfall. Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung; die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen.
Ausbildung nach DGUV Regel 112-190 für Atemschutzgeräteträger im Betrieb – zum sicheren Tragen und Einsatz von Atemschutzgeräten
Für alle, die als Sicherheitsbeauftragter Ausbildung mit Praxisbezug suchen
Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person für festgelegte Tätigkeiten an elektrischen Anlagen unter Aufsicht einer Elektrofachkraft
Wir beraten Sie kostenfrei — zu Inhalten, Terminen, Inhouse-Schulungen und Förderung.