Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten
Als befähigte Person Gerüste prüfen und abnehmen – nach TRBS 2121
Sachkunde für die jährliche Prüfung von Regalanlagen und Lagersystemen nach DIN EN 15635
Ortsfeste Regalanlagen aus Stahl müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Ausbildung richtet sich an Beschäftigte, die diese Inspektionen nach den Vorgaben der DIN EN 15635 durchführen sollen. Rechtliche Grundlage sind die DIN EN 15635 und die DGUV Regel 108-007. Die Teilnehmenden erwerben die Sachkunde, um Regal- und Lagersysteme fachgerecht zu beurteilen, Schäden zu erkennen und damit Unfallrisiken wie Haftungsfolgen für den Betrieb zu verringern.
Der eintägige Lehrgang vermittelt die rechtlichen Grundlagen, die Definition der befähigten Person nach TRBS 1203, den Prüfablauf mit typischen Prüfkriterien und Fehlerbildern sowie die Prüffristen und die Dokumentation nach DGUV Information 202-021. Zum Abschluss legen die Teilnehmenden eine schriftliche Prüfung ab und erhalten ein Zertifikat. Die Qualifikation wird alle fünf Jahre durch eine Fortbildung aufgefrischt.
Als befähigte Person Gerüste prüfen und abnehmen – nach TRBS 2121
Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern und Tritten sowie fahrbaren Arbeitsbühnen nach DGUV Information 208-016 und TRBS 2121.
Eintägiges Seminar für alle, die als Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen feste Anlagen nach DIN EN ISO 14122-4 prüfen sollen.
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