Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten
Als befähigte Person Gerüste prüfen und abnehmen – nach TRBS 2121
Eintägiges Seminar für alle, die als Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen feste Anlagen nach DIN EN ISO 14122-4 prüfen sollen.
Feste Steigleitern und Steigeisengänge müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Das Seminar richtet sich an Montage-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal sowie an Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Techniker der Instandhaltung. Rechtlicher Rahmen sind die DIN EN ISO 14122-4 und die Betriebssicherheitsverordnung; vermittelt werden die gesetzlichen Bestimmungen und die damit verbundenen Haftungsfragen.
Der eintägige Lehrgang behandelt die Aufgaben der befähigten Person, die relevanten Normen sowie die ASR A1.8 und die einschlägigen DGUV-Schriften, ergänzt um Prüfungen an Sonderformen von Steigleitern. Nach Abschluss können die Teilnehmenden die Funktionsfähigkeit fester Steigleitern und Steigeisengänge überprüfen und rechtssicher dokumentieren. Sie erhalten ein Zertifikat, das alle fünf Jahre aufgefrischt werden sollte.
Als befähigte Person Gerüste prüfen und abnehmen – nach TRBS 2121
Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern und Tritten sowie fahrbaren Arbeitsbühnen nach DGUV Information 208-016 und TRBS 2121.
Sachkundeprüfung für kraftbetriebene Kleingeräte und Werkzeuge
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