Befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten sowie Fahrgerüsten
Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern und Tritten sowie fahrbaren Arbeitsbühnen nach DGUV Information 208-016 und TRBS 2121.
Als befähigte Person Gerüste prüfen und abnehmen – nach TRBS 2121
Arbeits- und Schutzgerüste dürfen erst nach einer ordnungsgemäßen Prüfung in Betrieb genommen werden — durchgeführt von einer befähigten Person. Die Schulung richtet sich an Gerüstbauer und Führungspersonal von Gerüstbau- und Bauunternehmen ebenso wie an Dachdeckereien, Architekturbüros und Bauämter. Auf Grundlage der TRBS 2121 und der DGUV Information 201-011 vermittelt sie die rechtlichen Grundlagen, die Sicherheitsaspekte und Unfallgefahren an Gerüsten sowie die Aufgaben, Rechte und Pflichten der befähigten Person und die Verantwortung von Gerüststeller und -nutzer.
An einem Schulungstag werden die Arten von Gerüsten nach Verwendungszweck und Bauart, die Montageanweisungen und die Grundlagen der Gerüstprüfung behandelt — von der Prüfung nach der Montage über die Übergabe an den Nutzer bis zur Dokumentation. So können die Teilnehmenden Prüfung, Inbetriebnahme und Dokumentation anschließend selbstständig durchführen. Den Abschluss bildet ein Zertifikat; eine Auffrischung wird alle fünf Jahre empfohlen.
Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern und Tritten sowie fahrbaren Arbeitsbühnen nach DGUV Information 208-016 und TRBS 2121.
Eintägiges Seminar für alle, die als Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen feste Anlagen nach DIN EN ISO 14122-4 prüfen sollen.
Sachkundeprüfung für kraftbetriebene Kleingeräte und Werkzeuge
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