Anschlagen von Lasten
Praxisnahe Ausbildung für das sichere Anschlagen von Lasten bei Kranarbeiten
Dreitägige Ausbildung zum Kranführer mit Kranschein nach DGUV Vorschrift 52
Wer Krananlagen bedient, braucht dafür eine nachgewiesene Qualifikation: Nach der DGUV Vorschrift 52 und § 12 der Betriebssicherheitsverordnung dürfen kraftbetriebene Krane nur ausgebildete Personen führen. Die Ausbildung richtet sich an alle, die professionell als Kranführer arbeiten möchten — ob neu in der Bedienung von Krananlagen oder zur Auffrischung vorhandener Kenntnisse. Die Pflicht gilt für Turmdrehkrane, Mobil- und Autokrane, LKW-Krane, Brücken- und Portalkrane sowie Hallenkrane.
Der Lehrgang verbindet Theorie und Praxis: rechtliche Grundlagen und berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Krantechnik und sicherer Kranbetrieb, Bauarten und Sicherheitseinrichtungen, Lastaufnahmeeinrichtungen, Winden sowie Anschlag- und Lastaufnahmemittel. Praktische Übungen bereiten auf die theoretische und praktische Prüfung für den Kranführerschein vor. Die Ausbildung dauert drei Tage (24 Unterrichtseinheiten). Eine Förderung der beruflichen Weiterbildung über Agentur für Arbeit oder Jobcenter ist möglich.
Als Bildungsträger bieten wir förderfähige Qualifizierungen an — z. B. über Bildungsgutschein, Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
Wie das für Ihre Situation funktioniert, erklären wir auf unserer Förderseite.
Schicken Sie uns Ihre Anfrage — wir melden uns persönlich bei Ihnen, beraten zu Start, Ablauf und Förderung und begleiten Sie durch die Anmeldung. Felder mit * sind Pflichtfelder.
Praxisnahe Ausbildung für das sichere Anschlagen von Lasten bei Kranarbeiten
Erdbaumaschinen-Ausbildung für das sichere Führen von Baggern und Radladern
Eintägige Ausbildung zum Portalkranschein für das Bedienen von Brücken- und Portalkränen
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