Erste Hilfe & Brandschutz

Befähigte Person für Aufzüge - Aufzugswärter ohne Wartungsbefugnis (Ausbildung zum Aufzugswärter)

Aufzugswärter-Ausbildung für die Sicht- und Funktionsprüfung von Aufzügen

Über die Schulung

Worum geht es?

Aufzugsanlagen müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand kontrolliert werden. Das Seminar richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen sowie an Personen, die als Befähigte Person für Aufzüge — als Aufzugswärter — zur Überwachung der Anlagen bestellt sind oder bestellt werden sollen. Auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS 3121 (sowie TRBS 2181) vermittelt der Lehrgang das Wissen über Aufbau und Funktionsweise von Aufzugsanlagen und die einschlägigen Betriebsvorschriften. Behandelt werden die Verantwortlichkeiten des Betreibers und der qualifizierten Person ebenso wie die sicherheitsrelevanten Ausstattungen der Anlagen.

An einem Schulungstag lernen die Teilnehmenden die verschiedenen Aufzugsbauarten und die Aufgaben des Aufzugswärters kennen und erarbeiten das richtige Vorgehen bei Störungen sowie die Evakuierung eingeschlossener Personen. Der Lehrgang schließt mit einem Zertifikat als Sachkundenachweis ab; eine Auffrischung wird alle drei Jahre empfohlen.

Inhalte

Das lernen Sie

  • Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen des Betreibers von Aufzugsanlagen
  • Aufzugsanlagen für den Transport von Personen und Gütern
  • Sicherheitsrelevante Ausstattungen
  • Verantwortlichkeiten und Pflichten der qualifizierten Person für Aufzüge
  • (Aufzugswärter) gemäß BetrSichV, TRBS 2181 und 3121
  • Aufzugsbauarten und Aufgaben der qualifizierten Person (Aufzugswärter)
  • Evakuierung von Personen
  • Vorgehensweise bei Störungen
Schulungskalender

Nächste Termine & Anmeldung

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