Befähigte Person zur Prüfung von Gasanlagen
Qualifizierung zur befähigten Person für die wiederkehrende Prüfung von gewerblichen Gasanlagen nach DVGW G 600 (TRGI) und Betriebssicherheitsverordnung.
Als befähigte Person Hydraulik-Schlauchleitungen sachkundig prüfen
Hydraulik-Schlauchleitungen unterliegen Verschleiß und müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Schulung richtet sich an Fachkräfte, die den Anlagenbetreiber bei dieser Aufgabe unterstützen. Rechtlicher Rahmen sind die DGUV Regel 113-020 und die DIN EN ISO 4413; vermittelt werden die Anforderungen an eine befähigte Person nach TRBS 1203 sowie die Gefahren, die von hydraulischen Systemen ausgehen.
Der eintägige Lehrgang behandelt die Rechtsgrundlagen und Unternehmerpflichten, die Herstellung, Kennzeichnung und den Einbau von Hydraulikschlauchleitungen, den Umgang mit Hydraulikflüssigkeiten sowie die Prüfung und die Prüffristen. Auch Haftung, Verantwortung und Gesundheitsgefahren sind Teil der Ausbildung. Die Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat; die Befähigung sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.
Qualifizierung zur befähigten Person für die wiederkehrende Prüfung von gewerblichen Gasanlagen nach DVGW G 600 (TRGI) und Betriebssicherheitsverordnung.
Zweitägiger Fachkundelehrgang zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004, damit Behälter, Silos und enge Räume vor dem Einstieg sicher beurteilt werden.
Sachkunde für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
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