Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK)
Vollständige Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Erste Teilqualifikation (TQ1) der IHK-Ausbildung Schutz und Sicherheit
Die Teilqualifikation „Personen und Objekte schützen” – kurz TQ1 Schutz und Sicherheit – bildet den ersten Baustein der IHK-Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit und folgt den §§ 53–54 BBiG sowie der zugehörigen IHK-Ausbildungsverordnung. Sie richtet sich an Personen, die eine Tätigkeit im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe anstreben; für Teilnehmende nach SGB II oder III ist sie förderfähig. Vermittelt werden die Grundlagen zum Schutz von Menschen und Objekten, mit denen sich anschließend Aufgaben wie Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, an Bahnhöfen und Flughäfen oder im Werk- und Objektschutz übernehmen lassen.
Der Lehrgang verbindet rechtliche und dienstkundliche Themen mit angewandter Psychologie, Sicherheits- und Kommunikationstechnik, Eigensicherung sowie der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Er dauert sechs Monate einschließlich einer betrieblichen Erprobung und wird montags bis freitags durchgeführt. Teilnehmende erhalten eine anerkannte Teilqualifikation, den Sachkundenachweis nach § 34a GewO sowie Zertifikate als Brandschutz- und Evakuierungshelfer und als Ersthelfer.
Als Bildungsträger bieten wir förderfähige Qualifizierungen an — z. B. über Bildungsgutschein, Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
Wie das für Ihre Situation funktioniert, erklären wir auf unserer Förderseite.
Schicken Sie uns Ihre Anfrage — wir melden uns persönlich bei Ihnen, beraten zu Start, Ablauf und Förderung und begleiten Sie durch die Anmeldung. Felder mit * sind Pflichtfelder.
Vollständige Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Umschulung mit Führerschein Klasse B zur Sicherheitskraft
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Wir beraten Sie kostenfrei — zu Inhalten, Terminen, Inhouse-Schulungen und Förderung.