Allgemeine Arbeitsschutz-Unterweisungen
Jährliche Unterweisung im Arbeitsschutz für alle Mitarbeitenden nach ArbSchG
Jährliche PSAgA-Unterweisung nach DGUV Regel 112-198
Wer mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) arbeitet, muss regelmäßig unterwiesen werden. Die DGUV Regel 112-198 sieht dafür eine jährliche Unterweisung vor. Diese eintägige Unterweisung richtet sich an Anwenderinnen und Anwender, die bereits mit Absturzsicherungen umgehen, und frischt die Kenntnisse auf, die für den sicheren Einsatz der Ausrüstung erforderlich sind.
Behandelt werden die rechtlichen Grundlagen sowie die Grundlagen der persönlichen Schutzausrüstung und ihrer Anwendung gegen Absturz. Die Teilnehmenden vertiefen die Handhabung der PSAgA, lernen Absturzgefahren und das Hängetrauma einzuordnen und erhalten einen Überblick über die verschiedenen Arten von Ausrüstung und Auffangsystemen. Hinzu kommen die theoretischen Grundlagen der Halte- und Auffangkette, das Erkennen der Risiken aller Systeme sowie Rettungsvarianten und Besonderheiten der Ersten Hilfe. Das fachgerechte Anlegen des Auffanggurtes wird praktisch geübt. Den Abschluss bildet eine Teilnahmebescheinigung; die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen.
Jährliche Unterweisung im Arbeitsschutz für alle Mitarbeitenden nach ArbSchG
Ausbildung nach DGUV Regel 112-190 für Atemschutzgeräteträger im Betrieb – zum sicheren Tragen und Einsatz von Atemschutzgeräten
Für alle, die als Sicherheitsbeauftragter Ausbildung mit Praxisbezug suchen
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