Befähigte Person für die Prüfung von Steigleitern

Für wen eignet sich die Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Steigleitern?

Das Seminar ist geeignet für Montage-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal, Haustechnisches Fachpersonal, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Techniker aus dem Bereich der Instandhaltung.

Welchen persönlichen Nutzen ziehen Sie aus der Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Steigleitern?

Steigleitern sollten regelmäßig auf Funktion und Sicherheit überprüft werden. Holen Sie sich das Fachwissen, um diesen Test als qualifizierte Person sicher durchzuführen. Außerdem lernen Sie relevante gesetzliche Bestimmungen wie z.B. DGUV Information 208-032 und damit verbundene Haftungsfragen kennen.

Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, die Funktionsfähigkeit von festen Steigleitern zu überprüfen und selbstständig ein Prüfprotokoll zu führen. Steigeisengänge und Stehleitern zählen zu den Verkehrswege und deren Sicherungseinrichtungen.

Was beinhaltet die Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Steigleitern?

  • Aufgaben Befähigter Personen: Einhaltung der Prüffristen, Durchführung, Dokumentation
  • Gesetztliche Grundlage für die Prüfung von Steigleitern
  • ASR A1.8: Technische Regel für Arbeitsstätten
  • Normen: DIN 18799, DIN 14094, DIN EN 14396, DIN 19572
  • DGUV-Information 208-032 : Auswahl und Benutzung von Steigleitern
  • DGUV Vorschrift 103-007 : Steigleitungen für Behälter und enge Räume
  • Prüfung an Sonderformen von Steigleitern und Trittleisten