Befähigte Person für die Prüfung von Steigleitern

Für wen eignet sich die Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Steigleitern?

Das Seminar richtet sich an Montage-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal sowie an Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Techniker aus dem Bereich der Instandhaltung.

Welchen persönlichen Nutzen ziehen Sie aus der Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Steigleitern?

Die Funktion und Sicherheit von Steigleitern müssen regelmäßig überprüft werden. In diesem Kurs werden Ihnen die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um diese Prüfung als befähigte Person sicher durchführen zu können. Zudem erhalten Sie Einblicke in gesetzliche Bestimmungen, wie z.B. die DGUV Information 208-032 und damit verbundene Haftungsfragen.

Am Ende des Seminars werden Sie in der Lage sein, die Funktionsfähigkeit von festen Steigleitern und Steigeisengängen zu überprüfen und rechtssicher zu dokumentieren.

Was beinhaltet die Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Steigleitern?

  • Aufgaben Befähigter Personen: Einhaltung der Prüffristen, Durchführung, Dokumentation
  • Gesetzliche Grundlage für die Prüfung von Steigleitern
  • ASR A1.8: Technische Regel für Arbeitsstätten
  • Normen: DIN 18799, DIN 14094, DIN EN 14396, DIN 19572
  • DGUV-Information 208-032: Auswahl und Benutzung von Steigleitern
  • DGUV Vorschrift 103-007:Steigleitungen für Behälter und enge Räume
  • Prüfung an Sonderformen von Steigleitern und Trittleisten