Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV-V 70

Für wen eignet sich die Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV-V 70?

Als Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen sind Sie für Ihr Unternehmen wertvoll. Grundsätzlich ist das Unternehmen für den betriebssicheren Zustand der Fahrzeuge verantwortlich. Den Nachweis erbringt es durch regelmäßige Prüfungen gemäß § 57 DGUV Vorschrift 70. Diese Ausbildung sensibilisiert Sie für das Thema „Unfallverhütung“ und vermittelt Ihnen die Kenntnisse, um Fahrzeugprüfungen durchzuführen.

Welchen persönlichen Nutzen ziehen Sie aus der Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV-V 70?

In der Ausbildung erhalten Sie das notwendige Know-How und die Fachexpertise zur Durchführung der visuellen und operativen Routineinspektion. Sie sind in der Lage, systematisch Fahrzeuge zu prüfen und technische Mängel aufzudecken. Damit garantieren Sie den betriebssicheren Zustand des Fuhrparks. Mit bestandener Ausbildung sind Sie in der Lage, Ihren Fuhrpark rechtssicher zu betreuen.

Was beinhaltet die Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV-V 70?

  • Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften
  • Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen
  • DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge
  • DGUV Grundsatz 314-003 – Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige
  • Pflichten der regelmäßigen Prüfung
  • Verantwortung und Haftung
  • Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen
  • Festlegung der Prüffristen
  • Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
  • Mängel an Fahrzeugen
  • Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
  • Durchführung einer Inspektion in der Praxis
  • Theoretische Abschlussprüfung