Befähigte Person zur Prüfung von Hebezeugen

Für wen eignet sich die Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Hebezeugen?

Die Ausbildung richtet sich an Personen, die mit der Prüfung von Hebezeugen beauftragt sind oder diese zukünftig prüfen sollen.

Welchen persönlichen Nutzen ziehen Sie aus der Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Hebezeugen?

Für eine reibungslose Produktion ist in vielen Branchen die umfassende Verfügbarkeit von Hebezeugen unabdingbar. Als Befähigte Person zur Prüfung von Hebezeugen erhalten Sie die erforderliche Sachkenntnis, um eine professionelle Prüfung durchzuführen. Damit sorgen Sie für einen betriebssicheren Zustand und senken die Kosten für Instandhaltungen und spontane Ausfälle der Anlagen.

Was beinhaltet die Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Hebezeugen?

  • EU-Recht für Hebezeuge
  • Winden, Hub- und Zuggeräte (DGUV Vorschrift 54)
  • Krane (DGUV Vorschrift 52)
  • Lastaufnahmeeinrichtungen DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8
  • Durchführung von UVV-Prüfungen durch befähigte Personen nach „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln