Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten
Als befähigte Person Gerüste prüfen und abnehmen – nach TRBS 2121
Als befähigte Person Gefahrstoffschränke und Sicherheitsschränke prüfen
Sicherheits- und Gefahrstoffschränke müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden, damit ihre Schutzfunktion dauerhaft erhalten bleibt. Maßgeblich sind die DIN EN 14470-1 und die TRGS 510; die Anforderungen an die befähigte Person selbst ergeben sich aus der TRBS 1203. Die eintägige Schulung qualifiziert Teilnehmende mit technischem Hintergrund dazu, diese Prüfungen eigenständig und rechtssicher durchzuführen.
Vermittelt werden die rechtlichen Grundlagen aus ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV, der Aufbau und die Funktionsweise von Gefahrstoffschränken sowie die einschlägigen Normen der Reihe DIN EN 14470. Den praktischen Kern bilden die Prüfgrundlagen und -intervalle nach TRBS 1201, die Durchführung der Sicht-, Funktions- und Sicherheitsprüfung, das Erkennen typischer Mängel und Schadensbilder sowie die saubere Dokumentation in Prüfberichten und die Kennzeichnung. Zum Abschluss steht die praktische Anwendung an realen Prüfobjekten. Die Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat; die Auffrischung erfolgt alle fünf Jahre.
Als befähigte Person Gerüste prüfen und abnehmen – nach TRBS 2121
Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern und Tritten sowie fahrbaren Arbeitsbühnen nach DGUV Information 208-016 und TRBS 2121.
Eintägiges Seminar für alle, die als Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen feste Anlagen nach DIN EN ISO 14122-4 prüfen sollen.
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