Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten
Als befähigte Person Gerüste prüfen und abnehmen – nach TRBS 2121
Als befähigte Person Stetigförderer und Bandanlagen sachkundig prüfen
Stetigförderer und Bandanlagen müssen regelmäßig durch eine befähigte Person auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Maßgeblich ist die DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.9; die Qualifikation der befähigten Person richtet sich nach der TRBS 1203. Die zweitägige Schulung befähigt Teilnehmende mit technischer Vorbildung dazu, Förderanlagen eigenverantwortlich zu prüfen und ihre Funktionssicherheit zu beurteilen.
Behandelt werden die rechtlichen Grundlagen aus BetrSichV und ArbSchG, die Bauarten, der Aufbau und die Einsatzbereiche von Stetigförderern sowie die einschlägigen Sicherheitsanforderungen und Normen wie die DIN EN 619. Im Vordergrund stehen die Prüfgrundlagen und Prüfpflichten nach TRBS 1201, die typischen Gefährdungen durch Quetschen, Einziehen und Absturz, die Prüfung sicherheitsrelevanter Einrichtungen wie Not-Halt und Schutzabdeckungen sowie das Erkennen typischer Mängel und Schadensbilder. Den Abschluss bildet die praktische Durchführung einer Prüfung samt Dokumentation und Prüfprotokoll. Die Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat; die Auffrischung erfolgt alle fünf Jahre.
Als befähigte Person Gerüste prüfen und abnehmen – nach TRBS 2121
Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern und Tritten sowie fahrbaren Arbeitsbühnen nach DGUV Information 208-016 und TRBS 2121.
Eintägiges Seminar für alle, die als Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen feste Anlagen nach DIN EN ISO 14122-4 prüfen sollen.
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