Person überprüft Checkliste für Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung von Experten gemäß ArbSchG, MuSchG, GefStoffV, BioStoffV, BetrSichV

Jeder Unternehmer trägt die Verantwortung sicherzustellen, dass für seinen Betrieb Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden. Diese dienen dazu, potenzielle Gefährdungen für die Mitarbeiter frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Durch festgelegte Maßnahmen werden Arbeitsplätze und Abläufe optimiert, das Betriebsklima positiv beeinflusst und Stillstände minimiert. Die Umsetzung dieser Maßnahmen schützt die Gesundheit der Beschäftigten und vermeidet Unfälle.

Im Falle eines von den Behörden untersuchten Unfalls ist der Unternehmer dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzulegen. Das Fehlen dieser betrieblichen Gefährdungsbetrachtung wird als Organisationsverschulden des Unternehmers betrachtet.

Wir erstellen strukturierte Gefährdungsbeurteilungen für Führungskräfte und verantwortliche Personen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erläutern die betriebliche Umsetzung der Maßnahmen aus den Beurteilungen.

  • Verantwortungsbewusst: Jeder Unternehmer muss sicherstellen, dass für seinen Betrieb Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden.
  • Früherkennung und Prävention: Sinn und Zweck der Gefährdungsbeurteilung ist es, potenzielle Gefährdungen bei Mitarbeiteraktivitäten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
  • Maßnahmen für Schutz: Durch gezielte Maßnahmen werden Beschäftigte vor Gefährdungen in ihrem Tätigkeitsbereich geschützt.
  • Optimierung von Arbeitsplätzen und Abläufen: Gefährdungsbeurteilungen tragen dazu bei, Arbeitsplätze und Abläufe optimal zu gestalten, das Betriebsklima zu verbessern und Stillstände zu minimieren.
  • Unfallprävention und Gesundheitsschutz: Die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen vermeidet Unfälle und schützt die Gesundheit der Beschäftigten.
  • Rechtssicherheit im Fokus: Bei behördlichen Untersuchungen nach Unfällen ist die Vorlage einer Gefährdungsbeurteilung Pflicht. Das Fehlen dieser wird als Organisationsverschulden betrachtet.
  • Strukturierte Erstellung durch Fachleute: Wir erstellen strukturierte Gefährdungsbeurteilungen für Führungskräfte und verantwortliche Personen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erläutern die betriebliche Umsetzung der Maßnahmen.
  • Umfassende Leistungen: Ermittlung betrieblich notwendiger Gefährdungsbeurteilungen, individuelle Anpassung an Tätigkeits- und Ablaufschritte, Plausibilitätsabgleich mit Verantwortlichen, Integration von Besonderheiten aus Sicht der Beschäftigten, Erläuterung der Maßnahmen, Umsetzungsempfehlungen, rechtssichere Wirksamkeitskontrolle, Dokumentenerstellung auf EDV- und Papierbasis.
  • Branchenübergreifend: Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach verschiedenen Gesetzen (ArbSchG, MuSchG, GefStoffV, BioStoffV, BetrSichV, u.a.).
  • Effiziente Betreuung: In unserer sicherheitstechnischen Betreuung bieten wir alle notwendigen Gefährdungsbeurteilungen innerhalb der Regelbetreuung ohne Mehrkosten an.
  • Potenzielle Gefahren erkennen und beheben: Durch unsere prozessorientierte Arbeitsweise können wir individuelle Gefährdungsbeurteilungen erstellen, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und zu beseitigen.
  • Strukturierte Umsetzung: Die 6 Schritte der Gefährdungsbeurteilung – Vorbereitung, Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmenfestlegung, Durchführung, Überprüfung – bieten Struktur, Vorbereitung und Sicherheit.
  • Orientiert an behördlichen Empfehlungen: Unsere Gefährdungsbeurteilungen entsprechen den Vorgaben der Gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und sind somit auf dem Stand der Technik.
  • Individuelle Betrachtung: Unsere prozessorientierte Arbeitsweise berücksichtigt die konkreten betrieblichen Gegebenheiten und führt zu einer erhöhten Qualitätssicherung, Minimierung von Produktionsstillständen, verbesserten Unfallprävention, geringeren Ausfallzeiten und einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
  • Rechtssicherheit gewährleistet: Die systematische Gefährdungsbeurteilung bietet gute Rechtssicherheit, da der Unternehmer und seine Führungskräfte ihren rechtlichen Verpflichtungen dokumentiert nachkommen.


Ist-Analyse
Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir die aktuellen Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen, insbesondere das Verhalten Ihrer Mitarbeiter vor Ort. Etwaiges Fehlverhalten wird respektvoll angesprochen, und durch unsere Expertise im Bereich Arbeitssicherheit bieten wir praxisnahe Tipps.

Dokumentation
Im nächsten Schritt erstellen wir eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung, die als Grundlage für die Entwicklung unseres Konzepts dient. Durch Workshops und Unterweisungen sensibilisieren wir Ihre Mitarbeiter für sicherheitsrelevante Aspekte und schulen sie anhand konkreter Beispiele.

Implementierung
Gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern etablieren wir langfristige Sicherheitsstrukturen, die einen dauerhaften Arbeitsschutz gewährleisten. Wir stehen Ihnen nicht nur als Berater, sondern auch als ständiger Ansprechpartner im Bereich Arbeitssicherheit zur Verfügung.

Warum Gefährdungsbeurteilungen wichtig sind: Die Analyse von Gefahrenpotenzialen am Arbeitsplatz schützt nicht nur Ihre Mitarbeiter vor Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sondern auch Sie als Unternehmer vor möglichen Haftungsrisiken. Die Erstellung dieser Beurteilungen kann jedoch zeitraubend sein, insbesondere ohne externe Unterstützung, wodurch es schwer wird, diese im Tagesgeschäft gewissenhaft durchzuführen.

Die Vorteile unserer externen Unterstützung: Wenn Sie uns als externen Partner für Gefährdungsbeurteilungen wählen, erwarten Sie 2 klare Vorteile:

  • Erfahrung und Expertise: Unsere Berater verfügen über jahrelange Erfahrung in verschiedenen Branchen. Wir bieten kompetente Beratung in allen Aspekten der Gefährdungsbeurteilung und schöpfen aus zahlreichen Best-Practice-Beispielen und Hinweisen.
  • Entlastung und Effizienz: Die Beauftragung unseres Unternehmens ermöglicht es Ihnen, sich auf das Tagesgeschäft zu konzentrieren, während wir uns um die Analyse der Gefährdungssituationen in Ihrem Unternehmen kümmern. Das bedeutet Entlastung für Sie und eine effiziente Durchführung der notwendigen Beurteilungen.
  • Umfassende Prüfung von Gefahrenpotenzialen vor Ort
  • Analyse und Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Einbindung und Schulung Ihrer Mitarbeiter
  • Maßnahmenverfolgung und Pflege der Beurteilungen
  • Beratung und Begleitung bei behördlichen Ermittlungsverfahren
  • Führungskräfteschulungen zum Thema „Risiken und Chancen bei der Delegation von Unternehmerpflichten“
  • Festlegung von Betriebsbereichen und Erstellung von Dokumentvorlagen
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß BetrSichV, ArbSchG, GefStoffV, BioStoffV
  • Ableitung von Maßnahmenvorschlägen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit

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