Grundausbildung Sicherheitsfachkraft
Für wen eignet sich die Maßnahme „Grundausbildung Sicherheitsfachkraft”?
Alle Personen, die im Bereich Bewachungsgewerbe ihre berufliche Perspektive sehen.
Welchen persönlichen Nutzen hat die Maßnahme „Grundausbildung Sicherheitsfachkraft” für die Teilnehmer?
Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft vermittelt eine umfassende Vorbereitung auf eine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe. Mit den zusätzlichen Qualifikationen und der betrieblichen Erprobung werden Sie als Sicherheitsfachkraft vielseitig einsetzbar und verbessern Ihre Chancen auf höhere Einstiegslevel und Leitungsverantwortung in speziellen Bereichen.
Besonders wichtig ist die Sachkundeprüfung gemäß § 34a der Gewerbeordnung, die sicherstellt, dass die Person die erforderlichen Voraussetzungen für die Arbeit in der Sicherheitsbranche erfüllt und über die notwendigen fachlichen Kenntnisse verfügt. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung erhält man den Sachkundenachweis, der als Nachweis für die Befähigung zur Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe dient.
Unsere Ausbildung umfasst verschiedene Aspekte des Sicherheitsgewerbes, darunter rechtliche Bestimmungen, Sicherheitskonzepte, Risikomanagement, Gefahrenanalyse, Überwachungstechniken, Erste Hilfe und Selbstverteidigung. Sie werden mit den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattet, um Risiken zu erkennen, zu bewerten und Maßnahmen zu ergreifen, um Leben und Eigentum zu schützen.
Welchen Inhalt hat die Maßnahme „Grundausbildung Sicherheitsfachkraft”?
- Recht, Grundlagen für die Sicherheitswirtschaft
- Sachkundeprüfung §34a GewO
- Dienstkunde
- Erste Hilfe
- Brandschutz- und Evakuierungshelfer
- Eingriffsbefugnisse
- Datenschutz
- Interkulturelle Kompetenz
- betriebliche Erprobung
Qualifikationen der Maßnahme „Grundausbildung Sicherheitsfachkraft”:
- Sachkundeprüfung gem. §34a GewO (IHK)
- Brandschutz- und Evakuierungshelfer
- Ersthelfer
Wie lange dauert die Maßnahme „Grundausbildung Sicherheitsfachkraft”?
- 6 Monate
- 880 UE / Theorie
- 120 UE / Praktikum
- Mo-Fr / 8:30-15:30 Uhr
FÖRDERUNG
- Förderung beruflicher Weiterbildung (FBW) nach den § 81 über die Arbeitsagenturen und Jobcenter