Vorbereitungslehrgang zur Umschulung in der Bewachungsbranche
Für wen eignet sich die Maßnahme „Vorbereitungslehrgang zur Umschulung in der Bewachungsbranche“?
Die Maßnahme richtet sich an Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer, arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende sowie Ausbildungssuchende, die eine berufliche Perspektive in der Bewachungsbranche anstreben und sich gezielt auf eine anschließende Umschulung vorbereiten möchten.
Inhalte der Maßnahme „Vorbereitungslehrgang zur Umschulung in der Bewachungsbranche“:
Der Vorbereitungslehrgang ist als strukturierte berufliche Weiterbildung konzipiert und dient der fachlichen, persönlichen und methodischen Vorbereitung auf eine Umschulung in der Bewachungsbranche.
Im Mittelpunkt stehen der Aufbau grundlegender Kompetenzen, die Stabilisierung vorhandener Kenntnisse sowie eine begleitete Reflexion des individuellen Lern- und Entwicklungsstands im Hinblick auf die Anforderungen der Bewachungsbranche. Ziel ist es, die Teilnehmenden gezielt auf die Inhalte, Lernformen und Anforderungen einer anschließenden Umschulung vorzubereiten.
Im Rahmen der Maßnahme werden mögliche individuelle Unterstützungsbedarfe frühzeitig erkannt und pädagogisch begleitet. Dazu zählen unter anderem Aspekte wie Lernorganisation, Sprachverständnis, gesundheitliche Belastbarkeit im Rahmen der beruflichen Anforderungen sowie persönliche Rahmenbedingungen. Diese werden nicht als Ausschlusskriterien verstanden, sondern fließen in die individuelle Lernbegleitung ein.
Durch die systematische Vorbereitung erwerben die Teilnehmenden grundlegende fachliche und praktische Voraussetzungen, um eine geförderte Umschulung in der Bewachungsbranche erfolgreich aufzunehmen und abzuschließen. Der Vorbereitungslehrgang trägt damit dazu bei, die Nachhaltigkeit der Weiterbildung zu stärken und die Integrationschancen in den Arbeitsmarkt zu verbessern.
Dauer der Maßnahme „Vorbereitungslehrgang zur Umschulung in der Bewachungsbranche“:
- 20 Tage / 160 Unterrichtseinheiten
- Montag bis Freitag, 8:30 bis 15:30 Uhr
FÖRDERUNG
Die Maßnahme ist als Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) nach § 81 SGB III zugelassen und kann über die Agenturen für Arbeit und Jobcenter gefördert werden. Die konkrete Förderfähigkeit wird im Einzelfall durch den zuständigen Kostenträger geprüft.

