Befähigte Person zur Prüfung der PSA gegen Absturz
Für wen eignet sich die Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung der PSA gegen Absturz?
Die Befähigte Person ist verantwortlich für die Prüfung der PSA gegen Absturz (DGUV-Grundsatz 312-906). Ungesichertes Arbeiten in großen Höhen kann zu schlimmen Unfällen führen. Eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist notwendig, wenn Sicherungen oder Auffangeinrichtungen unzweckmäßig sind.
Welchen persönlichen Nutzen ziehen Sie aus der Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung der PSA gegen Absturz?
Nach der Ausbildung wissen Sie, wie Sie Ihre persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz regelmäßig prüfen. Sie erlernen durch Demonstrationen und Übungen die Nutzung verschiedener Schutzsysteme. Praxisübungen helfen Ihnen, Verschleiß oder falsche Handhabung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zu erkennen. Sie erhalten nach Beendigung der Ausbildung einen Nachweis über Ihre Sachkunde in Anlehnung an DGUV Grundsatz 312-906.
Was beinhaltet die Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung der PSA gegen Absturz?
- Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Bauarten von Halte-, Auffang- und Rettungssystemen
- Pflichten der Befähigten Person / eines Sachkundigen
- Betriebsanweisungen
- Einsatz und Verwendungsbereiche der PSA gegen Absturz
- Anschlageinrichtungen
- Organisation der Prüfung durch die Befähigte Person
- Übungen zu Einsatz und Funktion diverser Bauarten der PSA
- Kenntnisüberprüfung