Gabelstaplerfahrer

Für wen eignet sich die Maßnahme „Gabelstaplerfahrer”?

Wer Flurförderzeuge bedienen möchte, muss die „DGUV Grundsatz 308-001 -Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von FFZ mit Fahrersitz und Fahrerstand“ sowie die DGUV Vorschrift 68 befolgen. Nicht ausgebildetes Fahrpersonal gefährdet nicht nur die Sicherheit, sondern trägt auch das Haftungsrisiko. Unsere DGUV-konforme Ausbildung vermittelt theoretische und praktische Sicherheit im Umgang mit FFZ.

Welchen persönlichen Nutzen hat die Maßnahme „Gabelstaplerfahrer” für die Teilnehmer?

  • Sie erfüllen die Schulungsanforderungen der Berufsgenossenschaft
  • Sie minimieren das Risiko der persönlichen Haftung
  • Sie vermeiden teure Sachschäden oder Personenschäden mit Regressforderungen der Berufsgenossenschaften

Welchen Inhalt hat die Maßnahme „Gabelstaplerfahrer”?

  • Anforderungen aus Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften DGUV Vorschrift 68 (ehem. BGV D27)/DGUV Grundsatz 308-001 (ehem. BGG 925)
  • Unfallbeispiele und Unfallvermeidung
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen/Staplern und Anbaugeräten
  • Standsicherheit
  • Umgang mit Last
  • Betrieb in der Praxis
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Praktische Fahrübungen
  • Prüfung in Theorie und Praxis

Wie lange dauert die Maßnahme „Gabelstaplerfahrer”?

  • 3 Tage / 24 UE
  • 8:30-15:30 Uhr

FÖRDERUNG

  • Förderung beruflicher Weiterbildung (FBW) nach den § 81 über die Arbeitsagenturen und Jobcenter