Befähigte Person zur Prüfung von Kraftbetriebenen Kleingeräten

Für wen eignet sich die Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Kraftbetriebenen Kleingeräten?

Das Seminar richtet sich an Personen, die mit der Prüfung von kraftbetriebenen Kleingeräten beauftragt sind bzw. diese zukünftig prüfen sollen

Welchen persönlichen Nutzen ziehen Sie aus der Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Kraftbetriebenen Kleingeräten?

Kraftbetriebene Kleingeräte (z.B.: Kompressoren, Rüttelplatten, Motorsägen, Presslufthammer, etc..) sind im mangelhaften Zustand bei unsachgemäßer Nutzung eine Gefahr. Nach der DGUV Regel 100-500 ist eine regelmäßige UVV-Prüfung der im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel durch eine Befähigte Person verpflichtend.

In der Ausbildung erhalten Sie in praxisorientierter Form die notwendigen Kenntnisse zur gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfung von kraftbetriebenen Kleingeräten.

Ihr Unternehmen kann die Prüfung der kraftbetriebenen Kleingeräten zukünftig in Eigenregie koordinieren und durchführen, Kosten reduzieren und den sicheren Betrieb der Anlagen gewährleisten.

Was beinhaltet die Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Kraftbetriebenen Kleingeräten?

  • EG-Maschinenrichtlinie / CE-Kennzeichnung
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • DGUV Regel 100-500
  • allgemeine Prüfhinweise, Verfahrens- und Handhabungsfragen
  • Handhabung von Prüfprotokollen / Prüfsiegeln (Dokumentationspflicht)
  • schriftliche Abschlussprüfung