Befähigte Person zur Prüfung von Kraftbetriebenen Kleingeräten
Für wen eignet sich die Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Kraftbetriebenen Kleingeräten?
Die Ausbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von Kraftbetriebenen Kleingeräten eignet sich für all, die sich an der Sicherheit im Unternehmen beteiligen. Ein hohes fachliches Wissen beim Betrieb von kraftbetriebenen Kleingeräten ist eine gute Voraussetzung zur Ausbildung.
Welchen persönlichen Nutzen ziehen Sie aus der Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Kraftbetriebenen Kleingeräten?
Der Umgang mit technischen Arbeits- und Betriebsmitteln birgt Gefahren. Damit Sie Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewährleisten, ist der sichere Umgang mit Flurförderzeugen und kraftbetriebenen Kleingeräten von Bedeutung. Diesen Umgang definieren die Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Überall dort, wo Sie mit besonderen Betriebsmitteln hantieren und arbeiten, ist eine jährliche UVV-Prüfung verpflichtend.
In der Ausbildung erhalten Sie Informationen zur Bedeutung der „Befähigung“ von Personen. Darüber hinaus zu den Inhalten der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Pressen. Sie erlernen die Richtlinien und Sicherheitskriterien der Berufsgenossenschaftlichen Regel.
Was beinhaltet die Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Kraftbetriebenen Kleingeräten?
- EG-Maschinenrichtlinie / CE-Kennzeichnung
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefährdungsbeurteilungen
- DGUV Regel 100-500
- allgemeine Prüfhinweise, Verfahrens- und Handhabungsfragen
- Handhabung von Prüfprotokollen / Prüfsiegeln (Dokumentationspflicht)
- schriftliche Abschlussprüfung