Befähigte Person für Brand- und Rauchschutztüren

Für wen eignet sich die Ausbildung zur befähigten Person für Brand- und Rauchschutztüren?

Die Schulung richtet sich an eine breite Zielgruppe, darunter Brandschutzbeauftragte, Mitarbeiter/-innen der Werkfeuerwehr, Betriebsingenieure, Technische Leitung, Leitung Arbeitssicherheit, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter/-innen im Facility Management, Haustechniker, Mitarbeiter/-innen in der Bauabteilung sowie Personen, die beauftragt sind oder werden, mit Brandschutzeinrichtungen umzugehen.

Welchen persönlichen Nutzen ziehen Sie aus der Ausbildung zur befähigten Person für Brand- und Rauchschutztüren?

Die Teilnahme an diesem Seminar ermöglicht nicht nur die Instandhaltung von Brand- und Rauchschutztüren, sondern gewährleistet auch die Sicherheit von Menschen, Tieren und Gebäuden. Als qualifizierte Fachkraft kannst du regelmäßige Wartungsarbeiten durchführen, um im Schadensfall Ansprüche gegenüber dem Versicherer zu sichern. Verantwortlich für den sicheren Zustand von Brandschutztüren sind Bauherren, Betreiber und Arbeitgeber. Die Schulung bietet nicht nur vertiefte Kenntnisse, sondern dient auch als ideale Grundlage für die Ausbildung zur „Fachkraft für Feststellanlagen“, da die erworbenen Fähigkeiten den Anforderungen in den DIBt-Zulassungen und Bauartgenehmigungen entsprechen. Damit eröffnen sich berufliche Perspektiven und zusätzliche Qualifikationen für deine Laufbahn.

Was beinhaltet die Ausbildung zur befähigten Person für Brand- und Rauchschutztüren?

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Einführung in Bauprodukte und Bauteile
  • Feuerschutzabschlüsse: Rauch- und Brandschutztüren
  • Harmonisierte EN-Normen
  • Anforderungen an die Planung und den Einbau sowie notwendige Dokumentation
  • Besonderheiten bei Fluchttüren
  • Anforderungen an die Funktionsprüfung von Feuerschutz-Drehflügeltüren und Schiebetore
  • Zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen
  • Verantwortung und Pflichten (Bauherr, Betreiber, Arbeitgeber und der Befähigten Person)
  • Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen