Arbeiten in kontaminierten Bereichen – TRGS 524

Für wen eignet sich der Lehrgang „Arbeiten in kontaminierten Bereichen – TRGS 524“ ?

Der Lehrgang eignet sich für zahlreiche Fach- und Führungskräfte. Insbesondere aus den Bereichen Abbruch, Zimmereien, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Hoch- und Tiefbau, Gerüstbau, Gebäudetrocknung, Dachdeckerei, Bodenleger, Fensterbauer, Ofenbauer, Metallbauer, Sanierungsbetriebe, Trockenbau, Architekten, Planungsbüros und Ingenieurbüros.

Welchen persönlichen Nutzen ziehen Sie aus dem Lehrgang „Arbeiten in kontaminierten Bereichen – TRGS 524“ ?

Personen, die Arbeiten in kontaminierten Bereich tätigen, bedürfen des Nachweises der speziellen Fachkunde nach TRGS 524. Das Gleiche gilt für Verantwortliche und Aufsichtführende in den ausführenden Unternehmen. Um diesen Nachweis zu erbringen, ermöglichen wir Ihnen den Besuch unseres Fachkundelehrgangs.

Im Gefahrstoffrecht ergeben sich in der Bewertung von Gefahrstoffen und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung deutliche Änderungen. Unser Fachkundelehrgang bereitet Sie auf die arbeitsschutzrechtlichen und gefahrstoffrechtlichen Erfordernisse bei Arbeiten im kontaminierten Bereich vor.

Was beinhaltet der Lehrgang „Arbeiten in kontaminierten Bereichen – TRGS 524“ ?

  • Gefahren durch Gebäudeschadstoffe.
  • Vorkommen, Eigenschaften medizinisch-toxische Aspekte, Gesundheitsgefahren
  • Vorschriften und Regelungen, Anwendung und Umsetzung:
  • Arbeitsschutzgesetz ArbSchG,
  • Baustellenverordnung Baustelle V,
  • Gefahrstoffverordnung GefStoffV,
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe
  • TRGS 524 “Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen”,
  • TRGS 551 “Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material”
  • DGUV Regel 101-004 (BGR 128) “Kontaminierte Bereiche”,
  • Handlungsanleitungen und ihre Bedeutung bei der Umsetzung der DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“
  • Bauaufsichtliche Richtlinien / Empfehlungen,
  • Methoden der Gefährdungsbeurteilung am Beispiel verschiedener
  • Sanierungsarbeiten, Schutzmaßnahmen
  • personelle Ausstattung, Leitung, Koordination, Verantwortung und Haftung
    organisatorische Maßnahmen (Anzeigen, Arbeits- und Sicherheitsplan, Betriebsanweisung, Unterweisung, Hygiene), technische Maßnahmen
  • Auswahl und Anwendung der persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
  • Arbeitsschutz bei der Vorbereitung und Bereitstellung der kontaminierten Materialien zur Entsorgung.
  • Abschlussprüfung