Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln

Für wen eignet sich die Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Anschlagmitteln?

Als befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln übernehmen Sie die verantwortungsvolle Aufgabe der rechtssicheren Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln zur Verwendung bei der Kranarbeit.

Welchen persönlichen Nutzen ziehen Sie aus der Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Anschlagmitteln?

Als Befähigte Person prüfen Sie künftig die Anschlagmittel auf ihre Eignung für betriebliche Einsätze. Potenzielle Mängel erkennen Sie und können darauf fachgerecht reagieren. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung führen Sie verantwortungsvoll die vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen der Hebehilfsmittel in Ihrem Betrieb durch.

Was beinhaltet die Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Anschlagmitteln?

  • Grundlagen Arbeitsschutz
  • Rechtliche und gesetzliche Grundlagen (BetrSichV, BG-Vorschriften)
  • Aufgaben einer Befähigten Person nach BetrSichV bzw. eines Sachkundigen nach DGUV Regel 100-500 (ehem. BGR 500)
  • Welches Anschlag- oder Lastaufnahmemittel für welchen Einsatzzweck?
  • Faser- und Drahtseile, Hebebänder und Rundschlingen, Ketten, kraft- und formschlüssige Lastaufnahmemittel
  • Sicherheitsmerkmale
  • Wiederkehrende Prüfungen
  • Anschlag- und Lastaufnahmemittel richtig aufbewahren