Befähigte Person für Aufzüge – Aufzugswärter ohne Wartungsbefugnis

Für wen eignet sich die Ausbildung zur befähigten Person für Aufzüge – Aufzugswärter ohne Wartungsbefugnis?

Geeignet für Betreiber von Aufzugsanlagen, Personen, die als Befähigte Person für Aufzüge (Aufzugswärter) zur Anlagenüberwachung bestellt sind oder bestellt werden sollen.

Welchen persönlichen Nutzen ziehen Sie aus der Ausbildung zur befähigten Person für Aufzüge – Aufzugswärter ohne Wartungsbefugnis?

Das Seminar ermöglicht die Erfüllung der Verpflichtungen als qualifizierte Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TRBS 3121 und TRBS 2181. Dabei erhalten die Teilnehmer den Nachweis der Sachkunde als „Befähigte Person für Aufzüge (Aufzugswärter)“ gemäß den genannten Vorschriften. Die Schulung vermittelt umfassendes Wissen über den Aufbau und die Funktionsweise von Aufzugsanlagen sowie über einschlägige Verordnungen und Betriebsvorschriften. Zudem werden die spezifischen Aufgaben, Pflichten und Befugnisse laut Betriebssicherheitsverordnung für die „Befähigte Person für Aufzüge“ (Aufzugswärter) behandelt.

Was beinhaltet die Ausbildung zur befähigten Person für Aufzüge – Aufzugswärter ohne Wartungsbefugnis?

  • Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen des Betreibers von Aufzugsanlagen
  • Aufzugsanlagen für den Transport von Personen und Gütern
  • Sicherheitsrelevante Ausstattungen
  • Verantwortlichkeiten und Pflichten der qualifizierten Person für Aufzüge
  • (Aufzugswärter) gemäß BetrSichV, TRBS 2181 und 3121
  • Verschiedene Aufzugsbauarten und spezielle Aufgaben der qualifizierten Person (Aufzugswärter)
  • Evakuierung von Personen
  • Vorgehensweise bei Störungen