Person unterweist Angestellten mit Helm in der Hand

Sicherheitsunterweisung gemäß ArbSchG und DGUV V1

Gemäß den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und den Vorgaben der Unfallversicherer, insbesondere der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention (ehemals BGV A1), besteht für jeden Unternehmer die gesetzliche Verpflichtung, seine Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen.

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Unterweisung der Beschäftigten beim Unternehmer oder Arbeitgeber. Dieser hat jedoch die Möglichkeit, diese Pflicht auf seine Vorgesetzten oder externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu übertragen.

Ziel dieser sicherheitstechnischen Unterweisungen ist es, die Mitarbeiter über potenzielle Gefahren für Sicherheit und Gesundheit aufzuklären und zu präventivem Verhalten zu motivieren. Um höchstmögliche Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, fordern die Unfallversicherer regelmäßige Sicherheitsunterweisungen für die Mitarbeiter.

Gemäß §4 der DGUV Vorschrift 1 ist vor Aufnahme einer Tätigkeit im Betrieb eine Erstunterweisung erforderlich, die anschließend mindestens einmal jährlich wiederholt werden muss. In einigen Branchen sind sogar kürzere Intervalle von sechs Monaten vorgeschrieben. Die Durchführung der Sicherheitsunterweisung ist entsprechend zu dokumentieren, um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen.

Die Durchführung der Sicherheitsunterweisung ist entsprechend zu dokumentieren, um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen die Erstellung und Durchführung Ihrer Unterweisungen im Unternehmen. Unterweisungen sind nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter in den betrieblichen Arbeitsschutz einzubinden. Die Inhalte der Unterweisungen basieren auf der Gefährdungsbeurteilung, die die Grundlage für die einzelnen Themen bildet.

  • Bedarfsanalyse zur Feststellung des Unterweisungsbedarfs
  • Erstellung aller notwendigen Unterweisungsunterlagen
  • Abgleich der vorhandenen Unterweisungen im Unternehmen
  • Einweisung der Führungskräfte im Umgang mit Unterweisungen
  • Durchführung der Unterweisungen im Betrieb
  • Erstellung einer umfassenden rechtssicheren Dokumentation
  • Übergabe aller Dokumente in digitaler und papierbasierter Form

Die durchgeführten Sicherheitsunterweisungen bieten Ihnen im Ernstfall die notwendige Rechtssicherheit gegenüber den Behörden für Arbeitssicherheit. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Angebot

Die Auswahl und Tiefe der Sicherheitsunterweisungen sind für jeden Betrieb individuell festzulegen und hängen von der Branche sowie den jeweiligen Gesetzen und Vorschriften ab.

Hier finden Sie eine Übersicht über wesentliche Unterweisungsthemen:

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • Allgemeine persönliche Schutzausrüstung
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
  • Umgang mit Lastaufnahmemitteln
  • Bedienung von Hebe- und Hubarbeitsbühnen
  • Bedienung von Gabelstaplern
  • Bedienung von Baumaschinen
  • Ergonomie an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen
  • Ladungssicherung und Transport
  • Handhabung von Gefahrstoffen
  • Und viele mehr

Unsere Experten erstellen Ihre Unterweisungen auf Grundlage Ihrer unternehmerischen Tätigkeiten und den daraus resultierenden Gefährdungen, unter Berücksichtigung der behördlich geforderten Inhalte.

Alle relevanten Gefährdungen und Risiken, die die Gesundheit Ihrer Beschäftigten bei ihren Tätigkeiten beeinträchtigen können, werden dabei berücksichtigt.

Der Umfang unserer Unterweisungen richtet sich nach den spezifischen Aktivitäten Ihres Unternehmens. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, die Inhalte der Unterweisung(en) gezielt für die unterschiedlichen Berufsgruppen zu erstellen und zu dokumentieren. Dies ermöglicht nicht nur eine effektive Schulung, sondern spart auch Zeit und somit Kosten.

Vertrauen Sie auf unsere erfahrenen Experten für die Erstellung Ihrer Unterweisungen. Fordern Sie jetzt unverbindlich ein Angebot an.

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