Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Für wen eignet sich die Maßnahme „Fachkraft für Schutz und Sicherheit”?

Die Qualifizierung richtet sich unter anderem an arbeitslose Personen (Personenkreis SGB II und III), die eine Tätigkeit im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe anstreben und dafür die notwendigen Voraussetzungen mitbringen.

Welchen persönlichen Nutzen hat die Maßnahme „Fachkraft für Schutz und Sicherheit” für die Teilnehmer?

Die Fachkräfte für Schutz und Sicherheit unterstützen die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Sicherheits-Experten schützen Personen, Werte und Anlagen durch präventive Maßnahmen und ggf. durch Gefahrenabwehr. Sie arbeiten im Objekt- und Anlagenschutz und finden weitere Einsatzgebiete bei Verkehrs- und Veranstaltungsdiensten, im Werte- und Personenschutz im privaten und öffentlichen Bereich.  Sie arbeitet auf der Grundlage von Rechtsvorschriften, technischen und organisatorischen Vorgaben, Regelwerken sowie spezifischen Arbeitsanweisungen. Zudem überwachen sie die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften.

Im Rahmen der Umschulung werden, die für die Ausübung des Berufes benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse handlungsorientiert vermittelt. Die Umschulung beinhaltet eine betriebliche Ausbildungsphase von mindestens 6 Monaten und endet mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Welchen Inhalt hat die Maßnahme „Fachkraft für Schutz und Sicherheit”?

  • Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
  • Sicherheitsdienste
  • Sicherheitsbereiche
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Qualitätssichernde Maßnahmen
  • Kommunikation und Kooperation
  • Teamarbeit und Kooperation
  • Kundenorientierte Kommunikation
  • Schutz und Sicherheit
  • Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel
  • Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation
  • Planung und betriebliche Organisation
  • Markt- und Kundenorientierung
  • Risikomanagement
  • Betriebliche Angebotserstellung
  • Auftragsbearbeitung
  • Teamgestaltung
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz

Qualifikationen der Maßnahme „Fachkraft für Schutz und Sicherheit”:

  • Facharbeiterbrief der IHK
  • Brandschutzbeauftragter
  • Betriebssanitäter (BG)
  • Interventionskraft VDS 2172

Wie lange dauert die Maßnahme „Fachkraft für Schutz und Sicherheit”?

  • 24 Monate / inkl. Praktikum
  • Mo – Fr 8:30 – 15:30 Uhr

FÖRDERUNG

  • Förderung beruflicher Weiterbildung (FBW) nach den § 81 über die Arbeitsagenturen und Jobcenter