Befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten sowie Fahrgerüsten

Für wen eignet sich die Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern und Tritten sowie Fahrgerüsten?

Als Befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten sowie Fahrgerüsten sind Sie für Ihr Unternehmen wertvoll. Leitern und Tritte sowie Fahrgerüste sind in mangelhaftem Zustand oder bei unsachgemäßer Nutzung eine Gefahr. Eine regelmäßige Prüfung solcher Arbeitsmittel durch eine Befähigte Person ist Vorschrift (DGUV Information 208-016 und 201-011).

Welchen persönlichen Nutzen ziehen Sie aus der Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern und Tritten sowie Fahrgerüsten?

Als Befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten sowie Fahrgerüsten können Sie Ihre Dienstleistung anderen Unternehmen anbieten oder in Ihrem eigenen Betrieb durchführen. Mit der nötigen Fachkenntnis erfüllen Sie die Einhaltung der Prüfpflichten und die Bestimmungen des ArbSchG und der BetrSichV. Sie prüfen sachkundig Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste bis Plattformhöhe 2,5m).

Was beinhaltet die Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern und Tritten sowie Fahrgerüsten?

  • Unfallbeispiele, Eingriffsmöglichkeiten der Befähigten Person
  • Rechtsgrundlagen für Befähigte Personen bzw. Sachkundige (BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2, DGUV Information 208-016 (ehem. BGI 694), DGUV Information 201-011 (ehem. BGI 663) autonomes Arbeitsschutzrecht)
  • Befähigte Person: Aufgaben, Rechte und Pflichten, Haftung
  • Übersicht über Leitern und Tritte sowie Fahrgerüste nach DIN-Normen bzw. EN-Normen, Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten
  • Konstruktion, Kennzeichnung und Sicherheitsanforderungen
  • Benutzung, Überwachung und Wartung
  • Einweisung in die Prüfung von Leitern und Tritten, Fahr-/Klappgerüste