Kranführer
Für welchen Personenkreis ?
Alle Personen, die als Kranführer eingesetzt werden sollen
Welchen persönlichen Nutzen hat die Ausbildung für die Teilnehmer?
Mit einer Ausbildung gemäß DGUV Vorschrift 52 erlangt das Fahrpersonal sowohl theoretisch als auch praktisch die notwendige Sicherheit im Umgang mit Krananlagen. Fahrpersonal ohne entsprechende Ausbildung gefährdet nicht nur die Sicherheit im Betrieb, sondern kommt Arbeitgeber bei Unfällen auch teuer zu stehen.
Was beinhaltet die Ausbildung?
- Rechtliche Grundlagen und berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- Krantechnik und sicherer Kranbetrieb / sicherheitsrelevante Verhaltens-regeln
- Aufgaben und Pflichten der Kranführerin/des Kranführers
- Persönliche Schutzausrüstung
- Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen
- Lastaufnahmeeinrichtungen
- Winden, Hub- und Zuggeräte
- Anschlag- und Lastaufnahmemittel
- Praktische Übungen
- Theoretische und praktische Prüfung
Dauer
3 Tage
9:00 – 15:00 Uhr
FÖRDERUNG
- durch Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gemäß §45 SGB III über die Arbeitsagenturen und Jobcenter
- beruflicher Weiterbildung (FBW) nach den § 81 über die Arbeitsagenturen und Jobcenter