Ausbildung zum Kranführer für Brücken- und Portalkräne

Für wen eignet sich die Ausbildung zum Kranführer für Brücken- und Portalkräne?

Die Ausbildung eignet sich für alle Personen, welche regelmäßig Brücken- oder Portalkräne bedienen und somit als Kranführer tätig werden.

Welchen persönlichen Nutzen ziehen Sie aus der Ausbildung zum Kranführer für Brücken- und Portalkräne?

Mit einer Ausbildung zum Kranführer gemäß DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003 erlangen Sie theoretische und praktische Sicherheit im Umgang mit Krananlagen.

Fahrpersonal ohne entsprechende Ausbildung gefährdet die Sicherheit im Betrieb und kommt dem Arbeitgeber bei Unfällen nicht nur finanziell teuer zu stehen

Was beinhaltet die Ausbildung zum Kranführer für Brücken- und Portalkräne?

  • Rechtliche Grundlagen und berufsgenossenschaftliche Vorschriften
  • Krantechnik und sicherer Kranbetrieb / sicherheitsrelevante Verhaltens-regeln
  • Aufgaben und Pflichten der Kranführerin/des Kranführers
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen
  • Lastaufnahmeeinrichtungen
  • Winden, Hub- und Zuggeräte
  • Anschlag- und Lastaufnahmemittel
  • Praktische Übungen
  • Theoretische und praktische Prüfung